Landkreise Cuxhaven/Osterholz. Die Geflügelpest ist zurück: Wie der Landkreis Cuxhaven mitteilt, hat das zuständige Friedrich-Löffler-Institut den für Wildvögel und Geflügel hoch ansteckenden Erreger in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Beverstedt nachgewiesen. Ab diesem Sonnabend, 23. Juli, gilt um die betroffene Geflügelhaltung herum eine Sperrzone.
Diese besteht aus einer strengen Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Für die kleinere Schutzzone wurde eine Aufstallpflicht für mindestens 21 Tage erlassen. Die genaue Ausdehnung beider Zonen zeigt eine Karte auf dem Internetportal des Landkreises Cuxhaven. Innerhalb des Landkreises Osterholz sind die Gemeinden Holste, Axstedt und Lübberstedt betroffen. Für ihren gesamten Bereich gelten die Regeln der Überwachungszone, teilt die Osterholzer Kreisbehörde mit.
Innerhalb der Schutzzone liege 120 Geflügelhaltungen. Von den etwas weniger strengen Regeln der Überwachungszone sind im Kreis Cuxhaven und in Osterholz zusammen 540 Haltungen betroffen.
Für alle Betriebe und privaten Haltungen gilt, dass das "Verbringen von Vögeln, Fleisch von Geflügel, Eiern und sonstige Nebenprodukte von Geflügeln in und aus Betrieben in der Überwachungszone sowie Geflügeltransporte" verboten sind. Die gesamte Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone sowie aller damit verbundenen Auflagen hat der Landkreis Cuxhaven im Internet veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich auch auf den Seiten der Osterholzer Kreisbehörde.