Bruchhausen-Vilsen. Als "langes Thema mit langer Vorgeschichte" bezeichnete Torben Garbers, Vorsitzender des Planungsausschusses der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, die 102. Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Windkraftanlagen. Sie wurde am Donnerstagabend auf der Sitzung des Gremiums besprochen. "Wir befinden uns jetzt aber auf der Zielgeraden des Verfahrens", fügte Garbers noch hinzu.
Um die Rahmenbedingungen und Konzepte für die Windkraftanlagen und deren mögliche Standorte vorzustellen, hatte der Planungsausschuss Thomas Aufleger vom NWP Planungsbüro aus Oldenburg eingeladen. Er stellte den Mitgliedern, der Verwaltung und auch der Handvoll Einwohner den aktuellen Sachstand dar.
Seit 2009 stünden die Windkraftanlagen und die damit verbundenen Flächennutzungspläne nun schon zur Debatte und auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe sich mehrfach damit beschäftigt. "Zuletzt war dies 2021 der Fall, als das Oberverwaltungsgericht einige Mängel im Flächennutzungsplan festgestellt hat", sagte Aufleger (wir berichteten). Hinzu kam das Fortschreiten der Technik, die eine Überarbeitung der Pläne in den vergangenen Jahren notwendig machte. In der aktuellen Fassung des Nutzungsplanes, der an diesem Abend zur Besprechung stand, sind insgesamt vier Flächen ausgewiesen, die entweder mit neuen oder weiteren Windkraftanlagen bestückt werden sollen. Im Detail sind dies die bestehenden Windparks in Hustedt, Martfeld und Schwarme. Ein vierter Park soll künftig nordöstlich von Süstedt, angrenzend an Syker Gebiet, entstehen.
Artenvielfalt berücksichtigen
Das Beteiligungsverfahren und die öffentliche Auslegung sind bereits erfolgt. In diesem Zuge sind einige Stellungnahmen eingegangen. So äußerten der Landkreis Diepholz als Untere Naturschutzbehörde sowie auch der BUND Bedenken in Sachen Artenschutz, besonders im Hinblick auf die Vogel- und Fledermauswelt. "Im Zulassungsverfahren muss daher geklärt werden, welche Auflagen diesbezüglich erteilt werden und einzuhalten sind", sagte Aufleger.
Weitere Bedenken betrafen den Standort einer Gaststätte zwischen den Anlagen in Schwarme und Süstedt, die die Lokalität von zwei Seiten einrahmen würden. Dies sei insofern problematisch, als diese Gaststätte einen hohen touristischen Wert habe und dieser durch den Blick auf Windkraftanlagen verringert werden könne. Auch dabei konnte Thomas Aufleger beschwichtigen: "Die Parks stehen so, dass es weiterhin von der Gaststätte aus freie Sicht in die Landschaft gibt."
Angst vor Gesundheitsgefahren
Schließlich erhoben auch Anwohner Einwände beziehungsweise äußerten Bedenken zu dem Vorhaben. Die wesentlichen Argumente waren dabei laut Aufleger, die Angst vor Gesundheitsgefahren, Blinklichter, Ortsbildveränderungen und Wertverluste der Immobilien. "Das sind relevante Punkte, die zu berücksichtigen sind", fasste der Vertreter des Planungsbüros zusammen. Zu Schall und Schattenwurf werde es jedoch entsprechende Gutachten geben und auch Blinklichter seien kein Problem, weil sich diese an- und ausschalten ließen. Zum Punkt des Wertverlusts sagte er: "Das ist subjektiv und lässt sich nicht richtig nachweisen."
Bernd Schneider (Grüne) wies zwar nochmals auf die mögliche Gefährdung der Tierarten hin, die die Naturschutzbehörde und der BUND schon angeführt hatten, sprach sich aber auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes aus. Ebenso zustimmen konnte auch Heiko Albers (CDU). Er zeigte sich erfreut, dass der Plan nach so vielen Jahren und Prüfungen durch Gerichte nun auf den Weg gebracht werden konnte.
Bau ab 2023 möglich
Frank Tecklenborg von der SPD wollte wissen: "Um wie viele Anlagen geht es eigentlich?" Eine konkrete Antwort konnte der Gast aus Oldenburg dazu nicht geben: "Es ist schwierig einzuschätzen. In Hustedt könnten es zwei werden, in Martfeld vielleicht drei. In Süstedt könnte mit sieben bis acht Anlagen gerechnet werden. Das ist aber noch mit Vorsicht zu genießen." Die konkreten Zahlen werden erst im weiteren Verlauf festgelegt.
"Wie ist der Rückbau geregelt, wenn die Anlagen veraltet sind oder der Betreiber in Insolvenz geht?", richtete UWG-Mitglied Hauke Sander die Frage an Planungsbüro und Verwaltung. Gemeindedirektor Bernd Bormann konnte darauf antworten, dass der Landkreis als zuständige Behörde auf eine Bürgschaft oder ein Sonderkonto vonseiten des Betreibers bestehe, mit welchem eventuelle Kosten dann gedeckt werden könnten. Eine letzte Frage warf Peter Hühne (Die Partei) in die Runde: "Wann wird mit dem Bau gerechnet?" Verlässliche Daten konnte Bormann dazu noch nicht nennen: "Wenn alles gut läuft, wird der Bau des Parks bei Süstedt 2023 realisiert." Einen ähnlichen Zeitansatz nannte er für die Windanlage in Hustedt, ebenso für Martfeld, deren Bau Ende 2023 oder Anfang 2024 beginnen könnte.
Einstimmig nahm der Planungsausschuss die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfahl den Feststellungsbeschluss für die 102. Flächennutzungsplanänderung. Den Beschluss wird der Samtgemeinderat Ende Februar vornehmen.
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