Wahlrechtsreform kommt Wahlkreis Diepholz wird nicht zerteilt

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz für eine Wahlrechtsreform beschlossen. Die 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Das bedeutet, dass auch der Wahlkreis 33 "Diepholz-Nienburg I" erhalten bleibt.
17.03.2023, 15:51 Uhr
Lesedauer: 4 Min
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Wahlkreis Diepholz wird nicht zerteilt
Von Sabine Lüers-Grulke

Landkreis Diepholz. Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag ein Gesetz für eine Wahlrechtsreform beschlossen. Demnach werden in Zukunft nur noch 630 statt derzeit 736 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Dennoch bleibt es bei 299 Wahlkreisen. Zwischenzeitlich war eine Reduzierung auf 280 Wahlkreise im Gespräch. Dazu hatte das Niedersächsische Innenministerium einen Vorschlag vorgelegt, mit dem der Wahlkreis 33 "Diepholz-Nienburg I" zerschlagen und der Landkreis Diepholz selbst in zwei Teilstücke, in Ost und West zerfallen wäre (wir berichteten). "Ich bin froh, dass der Vorschlag mit dieser Entscheidung vom Tisch ist", sagte dazu Landrat Cord Bockhop.

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