Großer Erfolg für die Asendorfer Bürgerinitiative für gesunde Luft und den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU): Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover urteilte am Donnerstag, dass die geplante Hähnchenmastanlage in Asendorf-Hardenbostel vorerst nicht errichtet werden darf. „Wir konnten zuerst gar nicht fassen, dass das Gericht genau unserem Hauptkritikpunkt gefolgt ist“, freute sich Christine Rohlfs von der BI. Bauherrin Iris Flentje wollte keinen Kommentar abgeben.
Worum geht es? Iris Flentje will ihren Betrieb von Schweinemast auf Hähnchenmast umstellen. 39 900 Tiere sollen dort gemästet werden. Dafür erhielt sie im März 2018 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Landkreis Diepholz. Der LBU erhob Widerspruch gegen diese Genehmigung, woraufhin der Landkreis Diepholz im August 2018 die sofortige Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung anordnete. Flentje, in der Presseinformation des Verwaltungsgerichts Hannover Beigeladene genannt, begann folgerichtig mit dem Bau ihrer Anlage. Der wurde allerdings gestoppt, weil der LBU am 29. August 2018 gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit vor Gericht zog – und Recht bekam. Dieses Urteil wurde nun in Hannover bestätigt.
Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip
Dem Verwaltungsgericht Hannover zufolge hat der LBU zu Recht einen Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip aus Paragraf fünf des Bundesimmissionsschutzgesetzes beklagt. Danach seien genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt Vorsorge getroffen werde. Das betreffe schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren. Erhebliche Nachteile und Belästigungen seien durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zu minimieren. „Ob die Beigeladene dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen hat, lässt sich vorliegend nicht feststellen“, heißt es vonseiten des Gerichts.
Der LBU und die Asendorfer Bürgerinitiative befürchteten, dass durch die Anlage zulässige Orientierungswerte für Bioaerosol-Immissionen überschritten werden. Und das so weit, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht mehr mit ausgeschlossen werden können. „Die Beigeladene hat nicht nachgewiesen und die Genehmigung stellt nicht sicher, dass durch die Abluftreinigungsanlage des Hähnchenmaststalls eine danach erforderliche Abscheidung der Bioaerosole von mindestens 75 Prozent erreicht wird“, lässt das Gericht wissen. Bioaerosole sind in der Luft schwebende Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze, Bakterien, Viren oder Pollen sowie Stoffwechselprodukte anhaften. „Das Gericht begründete die Beibehaltung des Baustopps mit dem Hinweis auf ein Gutachten, das bei Anwohnern eine vielfache Überschreitung der Vorsorgewerte von Staphylokokken konstatiert hatte und mit der fehlenden Luftwäscher-Zertifizierung für Bioaerosole“, lässt Eckehard Niemann vom LBU wissen.
Gegen dieses Urteil kann der Landkreis Diepholz innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Ob das geschieht, war vonseiten der Verwaltung am Freitagmittag nicht zu erfahren. Christine Rohlfs hofft, dass dieses Urteil weitreichende Folgen haben wird. „So lange das nicht geklärt ist, sollten zumindest keine neuen Anlagen dieser Art gebaut werden.“ Dass nicht alle die Freude der Bürgerinitiative teilen, beweist der Umgang mit deren Plakaten in Asendorf. Zwei davon wurden mit oranger Farbe übersprüht. „Wir verzichten auf Anzeigen, da das nicht unserem Verständnis von Problemlösungen entspricht“, erklärt Ekkehard Kijewski von der Bürgerinitiative. Er lädt die Gegner der Bürgerinitiative zu einem Runden Tisch ein. Zur Fixierung eines Termins steht er unter Telefon 01 76 / 43 14 14 40 zur Verfügung.