Stuhr. Viel zu lange ist der Fahrer eines Sattelzuges unterwegs gewesen, dazu noch ohne ausreichende Pausen. Bei einer Polizeikontrolle auf der Autobahn 1 im Bereich Stuhr sind seine Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten am Sonntag nun aber aufgeflogen.
Der 52-jährige Mann aus Nordrhein-Westfalen war um 6.50 Uhr auf der A1 in Richtung Osnabrück unterwegs, als zwei Beamtinnen der Autobahnpolizei Ahlhorn auffiel, dass der Sattelzug in "erheblichen Schlangenlinien" gelenkt wurde. "Nur weil die Verkehrsdichte zum Feststellungszeitpunkt gering war, kam es zwischen der Anschlussstelle Brinkum und dem Dreieck Stuhr zu keiner Gefährdung Dritter", heißt es dazu im Polizeibericht. Bei der Kontrolle auf dem Autohof an der Anschlussstelle Groß Mackenstedt überprüften die Beamtinnen die Fahrtüchtigkeit des Mannes. Es stellte sich heraus, dass diese aufgrund der starken Übermüdung des 52-Jährigen erheblich eingeschränkt war.
Die Überprüfung der einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten, die mit einem digitalen Tachographen aufgezeichnet werden, ergab laut Polizei bereits vor Ort massive Verstöße. "Laut Sozialvorschriften hätte er nach spätestens viereinhalb Stunden Fahrzeit eine 45-minütige Pause einlegen müssen. Der Mann war bis zur Kontrolle aber mehr als neun Stunden unterwegs und hatte die Fahrt lediglich für sieben Minuten unterbrochen", so die Polizei. Eine zusammenhängende Ruhezeit konnte seit fast 39 Stunden nicht verzeichnet werden. In diesem Zeitraum wurden alleine mehr als 21 Stunden reine Fahrzeit aufgezeichnet. Zudem wird in den Sozialvorschriften eine Wochenruhezeit vorgeschrieben, die laut Polizei nach einer Arbeitswoche eingelegt werden und mindestens 45 Stunden betragen muss. "Diese hätte der Mann nach Auswertung der digitalen Daten vor 169 Stunden, also sieben Tagen einlegen müssen", berichtet die Polizei. Zusätzlich seien viele Zeiträume aufgezeichnet worden, in denen keine Fahrerkarte gesteckt und die Verstöße nicht zuzuordnen waren.
Gegen den 52-jährigen Mann leitete die Polizei daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften eingeleitet. Ein eben solches Verfahren erwartet auch die verantwortliche Firma. Ebenso wird ein entsprechender Bericht an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt angefertigt. Dem Fahrer untersagten die Beamtinnen zudem die Weiterfahrt, die Einhaltung wurde mit dem Anbringen einer Lenkradkralle sichergestellt. "Im Verlauf des Sonntags erschien ein Ersatzfahrer, der die Fahrt fortsetzte", heißt es abschließend im Polizeibericht.
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