Urteil des Landgerichts Whisky-Dieb muss in Haft

Der 42-jährige Mann, der in einem Ganderkeseer Verbrauchermarkt Whisky gestoheln hat, muss in Haft. Das Landgericht Oldenburg wertete die Tat am Mittwoch als schweren räuberischen Diebstahl.
01.02.2023, 16:48 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Von Franz-Josef Höffmann

Für zweieinhalb Jahre muss der reisende Whisky-Dieb ins Gefängnis, der in einem Verbrauchermarkt in Ganderkesee zwei Flaschen Whisky gestohlen und den Ladendetektiv mit einem Messer bedroht hatte. Die Erste Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes wertete die Tat am Mittwoch als einen besonders schweren räuberischen Diebstahl. In der Regel ist dieser Tatbestand mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht.

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