Weil er am 30. August vorigen Jahres nachmittags gegen 16 Uhr in einem Supermarkt in Ganderkesee den Ladendetektiv des Geschäftes mit einem Messer angegriffen haben soll, muss ich seit Mittwoch ein reisender Whisky-Dieb wegen räuberischen Diebstahls vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Das Landgericht ist für den Fall zuständig, weil die Strafgewalt eines Amtsgerichtes für die Ahndung der Tat nicht ausreicht.
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