Wegen der hohen Fallzahlen ist es für das Gesundheitsamt des Landkreises Oldenburg nicht möglich, alle Corona-Infektionen und Kontaktpersonen nachzuverfolgen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Personen, bei denen ein positiver Selbsttest oder Schnelltest vorliegt, sind nach der Niedersächsischen Absonderungsverordnung verpflichtet, sich in häusliche Absonderung zu begeben. Zudem soll ein PCR-Test gemacht werden. Die Pflicht zur Absonderung gilt auch ohne eine Anordnung des Gesundheitsamtes.
Menschen mit einem positiven PCR-Test finden auf der Homepage der Kreisverwaltung ein Onlineformular zur Meldung der Erkrankung. Dies gilt nicht für Schnell- oder Selbsttests. Dort sind Informationen zu Verpflichtungen Infizierter veröffentlicht – etwa die Einbindung in die Kontaktermittlung, und dass Kontaktpersonen selbst benachrichtigt werden müssen: "Wichtig ist das Einhalten der häuslichen Isolation, das Informieren der Kontaktpersonen und das Melden der Kontakte an das Gesundheitsamt."
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