Während des Studiums verdienen sich viele etwas mit einem Nebenjob dazu. Und mit Start des neuen Jahres 2022 ist die Grenze auch angehoben worden. Statt 450 Euro dürfen es inzwischen 520 Euro sein. Damit möglichst viel vom Stundenlohn in die eigene Tasche fließt, unterschreiben die meisten ein Formular, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Keine gute Idee, wie Andree Buggel vom Renten-Kompetenzcenter in Oldenburg weiß. Er klärt auch viele Menschen aus dem Landkreis Oldenburg zum Thema Rente in Ko-Existenz zur Deutschen Rentenversicherung auf: „Wer bei einem Minijob nicht in die Rente einzahlt, verzichtet auf höhere Rentenanwartschaften – und auch auf weitere wichtige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.“
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