Grasberg. Wer eine alte Hofstelle in einer Findorffsiedlung besitzt, hat zwar ein großes Grundstück, kann dort aber nicht so viel bauen, wie er gern möchte. Findorffsiedlungen gelten als Außenbereiche, und ihre Struktur als Straßendörfer mit Vorweiden an der Straße soll erhalten bleiben. Deshalb kann nicht ohne Weiteres eine Baugenehmigung erteilt werden. Damit nicht für jedes neue Haus ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss, gibt es seit einiger Zeit das Planungsinstrument der Außenbereichssatzungen. Damit befasste sich jetzt der Grasberger Planungsausschuss in seiner letzten Sitzung in alter Zusammensetzung.
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