Lilienthal/Osterholz-Scharmbeck. Ein 48-Jähriger aus Lilienthal bezog im Juni 2016 zu Unrecht gut 280 Euro Arbeitslosengeld. Deshalb stand er wegen Betrugs vor Gericht. Während einer Arbeitslosigkeit hatte er kurzzeitig für drei Wochen einen Job gefunden, dies aber nicht der Behörde mitgeteilt. Den Bezug des Geldes räumte der Lilienthaler auch ein. Er bestand allerdings darauf, den Job der Agentur für Arbeit mitgeteilt zu haben. „Ich habe da eine 0800er-Nummer gewählt und bin dann zwei Mal weiterverbunden worden. Man hat da nur vergessen, ein Häkchen zu machen. Ich habe mich definitiv abgemeldet“, verteidigte er sich. Auf entsprechende Schreiben der Agentur für Arbeit reagierte er nicht.
Dass er das Geld noch nicht zurückgezahlt habe, sei „untergegangen“, so der Angeklagte. „Da ist ziemlich viel passiert. Ich bin in Behandlung“, führte er weiter aus, ohne näher zu definieren, in welcher Art von Behandlung er sich befindet. Als Zeugin war eine 41-jährige Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit geladen. Ihren Ausführungen nach werden derartige Telefongespräche wie das des Angeklagten nicht weitergeleitet. Ein solcher Sachverhalt werde gleich direkt aufgenommen und vermerkt, erklärte sie.
Im Bundeszentralregister gibt es zehn Eintragungen zu dem Angeklagten. Strafbar gemacht hat sich der 48-Jährige wegen Diebstahls in acht Fällen, wegen Betruges und versuchten Betruges. Trotz mehrfacher Aufforderung sei der Angeklagte seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, hielt der Staatsanwalt dem Lilienthaler vor. Er beantragte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt also 600 Euro.
Strafrichterin Johanna Kopischke schloss sich dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft an. Während der Urteilsbegründung fiel ihr der 48-Jährige mehrfach ins Wort. „Das akzeptiere ich natürlich nicht“, schimpfte der Lilienthaler zum Schluss und schmiss die Tür des Saales fünf hinter sich zu.