Osterholz-Scharmbeck. Eine positive Sozialprognose komme für den Angeklagten nicht infrage. In diesem Punkt waren sich Strafrichterin Johanna Kopischke und die Staatsanwältin einig. Grund: Der Angeklagte, der nun vor dem Amtsgericht in Osterholz-Scharmbeck stand, hatte zu dem Zeitpunkt 24 Voreintragungen im Bundeszentralregister (BZR). Zum ersten Mal war der heute 43-Jährige 1996 wegen eines Verkehrsdeliktes straffällig geworden. In den folgenden Jahren folgten Eintragungen wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, räuberischer Erpressung, Unterschlagung und anderem mehr. Auch eine Freiheitsstrafe blieb letztlich ohne Wirkung.
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