Bauernhofkindergarten Aschwarden Ein zweiter Esel, aber kein Ausbau

Der Bauernhofkindergarten darf einen zweiten Esel für 2000 Euro anschaffen. Eine ganze Reihe weiterer Anträge für den Ausbau und den Kauf einer Weide wurde aber abgelehnt.
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Von Gabriela Keller

Schwanewede. Der Bauernhofkindergarten darf einen zweiten Esel für 2000 Euro anschaffen. Der Ausschuss für außerschulische Kinderbetreuung und Jugend hat dem Zuschussantrag der Einrichtung zugestimmt. Für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses erhält die Betreuungseinrichtung, die nach dem Waldorfprinzip arbeitet, hingegen kein Geld von der Gemeinde und auch keinen Zuschuss von 36 000 Euro für den Kauf einer Weide. Der Fachausschuss hat die Finanzierung dieser beiden Anträge abgelehnt.

Insgesamt 19 Zuschussanträge hatte der Bauernhofkindergarten der Gemeinde vorgelegt, fünf davon haben die Ausschussmitglieder jetzt bewilligt. Dazu gehören der Stallumbau für den Esel (5000 Euro), Malerarbeiten in der Einrichtung (jeweils 2500 Euro in den Haushaltsjahren 2020 und 2021) und die Anschaffung einer Woll-Kardiermaschine (1407 Euro). Ein Zuschuss von 3000 Euro für einen neuen Wäschetrockner und eine Waschmaschine wurde mit einem Sperrvermerk bewilligt, das letzte Wort hat bei den Haushaltsgeräten der Verwaltungsausschuss.

Für den geplanten Ausbau der Einrichtung hatte der Kindergarten in seinem Zuschussantrag eine Summe von 350 000 Euro veranschlagt. Im Dachgeschoss sollten unter anderem ein Multifunktions-, ein Konferenzraum und ein Ruheraum für die Mitarbeiter entstehen. Der Ausschuss stimmte dem Antrag allerdings nicht zu. Die Politik sieht ebenso wie die Verwaltung keine Notwendigkeit für einen Ausbau.

„Eine räumliche Erweiterung ist rechtlich nicht erforderlich“, sagt Jens Bunk, der den Fachbereich Bildung bei der Gemeinde leitet. Richtschnur für die Gemeinde bei Investitionen in Kindergärten ist nach seinen Worten die Erste Durchführungsverordnung (DVO) Kita des Landes Niedersachsen. „Sie legt die räumlichen Anforderungen fest, die für den Betrieb einer Einrichtung erforderlich sind.“ Auf der Grundlage dieser Durchführungsverordnung habe das Land Niedersachsen dem Bauernhofkindergarten den Betrieb einer Gruppe mit 25 Kindern genehmigt. „Die Räumlichkeiten im Bauernhofkindergarten entsprechen den Anforderungen der DVO Kita für eine Einrichtung dieser Größenordnung“, erklärt der Fachbereichsleiter.

Die Kita-Leitung hatte unter anderem bemängelt, dass für Elterngespräche oder Pausen der Mitarbeiter kein eigener Raum zur Verfügung stehe. Auch hierzu zitiert Jens Bunk die genannt Verordnung. Danach könne bei Kindertagesstätten mit nicht mehr als zwei Gruppen ein Raum auch doppelt genutzt werden, ein Büro etwa als Aufenthaltsraum für Fachkräfte.

Abgelehnt wurde auch der beantragte Zuschuss von 36 000 Euro für den Kauf einer Weide. Dabei macht die Verwaltung auch einen formalen Grund für die Ablehnung geltend. „Der Kindergarten hat den Kaufvertrag für die Weide bereits abgeschlossen und durchfinanziert. Wird eine Maßnahme begonnen, bevor die Politik darüber entscheidet, wird der Zuschussantrag hinfällig“, erklärt Jens Bunk.

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