Ehemalige Lützow-Kaserne in Schwanewede Fördergebiet festgelegt

Die Gemeinde Schwanewede soll eine Entwicklungsgesellschaft „Lützow Kaserne“ gründen und dafür Partner suchen. Diese Empfehlung spricht die Arbeitsgruppe Konversion aus.
29.10.2019, 17:55 Uhr
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Fördergebiet festgelegt
Von Julia Ladebeck

Schwanewede. Die Gemeinde Schwanewede soll eine Entwicklungsgesellschaft „Lützow Kaserne“ gründen und dafür Partner suchen. Diese Empfehlung gibt die Arbeitsgruppe Konversion dem Verwaltungsausschuss, der das nächste Mal am 4. November in nicht öffentlicher Sitzung tagt. Die Arbeitsgruppe stimmt damit einem Antrag der CDU zu. Dieser beinhaltet außerdem den Vorschlag, für das ehemalige Kasernengelände einen Entwicklungs- und Vermarktungsplan aus den drei bisher erstellten Nachnutzungsvarianten zu erstellen. Des Weiteren soll die Gemeinde das Kasernengelände kaufen und dann an die Entwicklungsgesellschaft geben.

Unter den Parteien herrschte überwiegend Einigkeit. Lediglich Udo Prinz, Vorsitzender der Wählergemeinschaft (WG), wandte ein, zunächst sollten die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sein. Björn Herrmann (SPD) schlug vor, den Antrag um diesen Punkt zu ergänzen. Nun soll zunächst mit einem Fachanwaltsbüro darüber beraten werden, welche juristischen Gesellschaftsformen für eine Entwicklungsgesellschaft infrage kommen.

Ronald Grzeschik hatte die Vorteile einer Entwicklungsgesellschaft noch einmal kurz zusammengefasst. Diese waren auch in der Begründung zum Antrag aufgeführt. So habe die Gemeinde dadurch Einfluss auf die Planungen für das Areal der ehemaligen Lützow-Kaserne und könne „zielgerichtet die Bauleitplanung umsetzen“. Sie hafte nur mit ihrem Anteil und müsse für die Planung kein eigenes Personal einsetzen. Das stelle stattdessen die Entwicklungsgesellschaft, die von dem Modell ebenfalls profitiere: in Form von Planungssicherheit, der Möglichkeit schneller Verkaufsentscheidungen und einer flexibleren Auftragsvergabe. Nach dem Verwaltungsausschuss wird zu einem späteren Zeitpunkt der Rat der Gemeinde Schwanewede über das weitere Vorgehen abstimmen.

Inzwischen steht fest, dass das gesamte rund 85,2 Hektar große Kasernen-Areal Fördergebiet ist. In einer entsprechenden Mitteilung des Amts für regionale Landesentwicklung Lüneburg an die Gemeinde Schwanewede vom 3. September heißt es: „Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme ist als Gesamtmaßnahme Gegenstand der Förderung ...“ Die förmliche Festlegung des Fördergebiets ist wesentliche Voraussetzung dafür, dass Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden können.

Wie berichtet, kann die Gemeinde Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ in Anspruch nehmen. An den Kosten für die Sanierung des Kasernen-Geländes beteiligen sich damit das Land Niedersachsen und der Bund mit je einem Drittel. Verwaltungsmitarbeiterin Gloria Klinz bezeichnete es als Erfolg, dass das gesamte Areal zum Fördergebiet erklärt wurde.

Das sieht Ronald Grzeschik ganz anders. „Da, wo keine Kosten anfallen, brauchen wir auch keine Förderung“, sagte der Christdemokrat und nannte als Beispiel die Doppelhäuser an der Straße An der Kaserne. Da diese Immobilien nun ebenfalls Teil des Fördergebiets sind, sei die Gemeinde verpflichtet, von eventuellen Verkaufsüberschüssen zwei Drittel abzugeben. Nach Meinung von Grzeschik ist es Aufgabe der Gemeinde, das Fördergebiet festzulegen. Dafür hätte es jedoch im Vorfeld ein Konzept für das gesamte Gelände geben müssen, sagte er.

Dafür ist es jedoch noch viel zu früh. Bürgermeister Harald Stehnken wies darauf hin, dass die Ergebnisse der Rahmenplanung und des Verkehrsgutachtens erst im Frühjahr vorliegen werden. Auch die Gespräche mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) sollen erst im Januar weitergehen. Rolf Schütte, Geschäftsführer des Sanierungsträgers Baubecon, betonte, das Land habe ohnehin abgelehnt, nur die unrentablen Geländeteile zu fördern. „Es geht nicht, dass die Gemeinde sich die Rosinen rauspickt und das Land die Kröten schlucken muss.“

Im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Rahmenplans und eines Verkehrskonzepts sollen nun außerdem weitere Gutachten eingeholt werden. Darauf einigte sich die Arbeitsgruppe und gibt diese Empfehlung an den Verwaltungsausschuss. Beauftragt werden sollen Untersuchungen zu Altlasten, Schadstoffen und Modernisierungsmöglichkeiten von Bestandsgebäuden.

Des Weiteren soll die Verwaltung klären, welchen Bedarf es bei Vereinen und anderen Institutionen bezüglich einer Sportanlage auf dem Kasernen-Gelände gibt. Bei einer Besichtigung der vorhandenen Sportfläche hatten die Mitglieder der Arbeitsgruppe festgestellt, dass sich die Tartanbahn augenscheinlich in einem guten Zustand befindet. Ziel ist nun, die zentral gelegene Sportanlage zu erhalten. Zuvor soll jedoch ein Nutzungskonzept erstellt werden, das auch eine mögliche Trägerschaft klärt. Die Höhe der Kosten für Wiederherstellung und Weiterentwicklung der Sportanlage sollen ebenfalls geklärt werden.

Ebenfalls empfiehlt die Arbeitsgruppe die Erstellung eines Baumkatasters für das Kasernen-Gelände. Hintergrund ist, dass das gesamte Gebiet durch einen großen Baumbestand geprägt ist, der möglichst erhalten bleiben soll. Die vorhandenen Bäume, insbesondere die ortsbildprägenden, sollen gemessen, definiert und hinsichtlich ihres Zustands geprüft werden.

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