Worpswede/Osterholz-Scharmbeck. Seine Mandantin bestreite „vehement“, mit ihrer Tür gegen die Fahrertür eines Worpsweders gestoßen zu haben, sagte Anwalt Nico Hubben. Vor dem Amtsgericht hatte sich eine 68-jährige Bremerin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verantworten. Der mögliche Vorfall ereignete sich am Sonnabend vor Ostern vergangenen Jahres auf einem Parkplatz in der Bergstraße.
„Guck mal, der blöde Arsch hat mich zugeparkt.“ Das soll nach den Worten des 37-jährigen Worpsweders die Bremerin zu ihrem im Rollstuhl sitzenden Mann gesagt haben. Auf Rückfrage von Strafrichterin Johanna Kopischke gab der 37-Jährige an, dass der Parkplatz nicht „übergeparkt“ gewesen sei. Er selbst habe rückwärts eingeparkt, das Bremer Fahrzeug vorwärts.
Zeugen hätten zu ihm gesagt: „Das hat hier gerummst.“ Sie hätten ihn aufgefordert, sich die Beule anzuschauen. Sein Auto habe aber auch noch weitere Beulen, räumte der 37-Jährige ein. Gestört habe ihn letztlich „das Gesamtverhalten“ der Frau: „Man muss sich nicht alles gefallen lassen.“
Gehört als Zeuge wurde ein 24-jähriger Bremer, der nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt des Vorfalls in der Nähe mit seiner Freundin auf einer Bank saß. Die Bremerin habe sich „lautstark beschwert“, dass sich jemand mit seinem Fahrzeug zu nahe an ihr Fahrzeug gestellt habe. „Das war auch ausfallend.“ Der Worpsweder habe der Frau angeboten, noch eben seine Kisten wegzubringen, dann werde er wegfahren, so der 24-jährige Zeuge. „Ich habe mich dann damit nicht weiter befasst.“
Seine Freundin habe aber gesagt, dass die Frau ihre Tür gegen die Tür des anderen Fahrzeugs geschlagen habe. Die Bank sei zwischen 50 und 100 Meter entfernt gewesen, so der Bremer. „Man konnte die Fahrzeuge gut erkennen, aber nicht, was zwischen ihnen passierte.“ Die Geräuschkulisse sei unauffällig gewesen. „Die Delle, die wir dann gesehen haben, war eine kleine rundliche Einbuchtung.“
Die 31-jährige Freundin des Bremers bestätigte weitgehend dessen Angaben. Die Angeklagte sei ins Auto gestiegen. „Dabei hat sie die Tür sehr zügig aufgemacht. Da habe ich einen Knall gehört“, schilderte die 31-Jährige ihre Sicht. „Konnten Sie in die Lücke einsehen?“, fragte die Richterin die Zeugin. Sie verneinte, sie habe aber so etwas wie "Klong" gehört. Dann sei die Frau eingestiegen und weggefahren. Als man gemeinsam die Tür in Augenschein genommen habe, habe der Worpsweder die Beule aber zuerst „nicht zuordnen“ können.
Sie habe nicht in die Lücke zwischen den beiden Autos einsehen können, versicherte sie auch auf Rückfrage gegenüber dem Staatsanwalt. Der befand die Beweislage als „tatuneindeutig“. Diese Sicht teilten Strafrichterin und Verteidiger. Für Richterin Kopischke war es vorstellbar, das Verfahren nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung einzustellen. Er sehe es pragmatisch, schloss sich Anwalt Hubben der Richterin an.
Insofern erging der Beschluss der Strafrichterin, dass das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit Zustimmung aller Beteiligter eingestellt werde. Es entstehen für die angeklagte Seniorin keine Prozesskosten. Nur ihre Anwaltskosten muss sie selbst bezahlen. Die hätte im Falle eines Freispruchs die Staatskasse übernommen.