Landkreis Osterholz. Die ersten Osterfeuer wurden von den Organisatoren in den Dörfern bereits abgesagt und es werden weitere folgen. Der Landkreis Osterholz weist darauf hin, dass aus heutiger Sicht absehbar ist, dass am Osterwochenende Anfang April das Zusammentreffen größerer Menschengruppen nicht verantwortbar sein wird. Somit sei es auch nicht erlaubt, Strauchschnitt für die Osterfeuer zu sammeln.
Die Bürgermeister des Landkreises und der Landrat appellieren daher in einer Mitteilung an die Bürgerinnen und Bürger, Strauch- und Baumschnitt nach Möglichkeit auf den eigenen Grundstücken zu verwerten. Die Menschen sollten sich überlegen, ob sie gerade auch im landwirtschaftlichen Bereich gemeinsam mit Nachbarn einen Häcksler mieten, um den Baum- und Strauchschnitt in Mulch- und Düngematerial zu verwandeln. Kleinere Mengen könnten alternativ über mehrere Wochen verteilt über die Biotonne entsorgt werden.
Privatpersonen könnten die Wertstoffhöfe in Lilienthal und Schwanewede sowie das Entsorgungszentrum in Pennigbüttel nutzen. Dort kann Grünabfall für 75 Cent pro angefangene 100 Liter entsorgt werden. Verboten ist das Entsorgen von Grünabfall in der freien Landschaft oder im Wald. Diese illegale Abfallentsorgung könnte mit einer Geldstrafe oder Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
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