Landkreis Osterholz. Trotz Corona: Die Schuleingangsuntersuchungen der künftigen Erstklässler finden statt. Darauf weist das Gesundheitsamt in einer Presseinformation hin. Erziehungsberechtigte, deren Kinder nach den Sommerferien eingeschult werden sollen, müssen sich demnach nicht um einen Termin bemühen, sondern werden von der Kreisbehörde schriftlich eingeladen. Für den Besuch an der Heimstraße gelten besondere Hygienemaßnahmen; so müssen die begleitenden Eltern eine FFP2-Maske tragen. Kinder bis sechs Jahre benötigen dagegen keine Mund-Nasen-Bedeckung. Ein negativer Corona-Test, Impf- oder Genesen-Nachweis müssen ebenfalls nicht erbracht werden.
Bei der Untersuchung werden die motorischen und sprachlichen Fähigkeiten sowie andere Merkmale zum Entwicklungsstand des Kindes nach einem standardisierten Verfahren ermittelt; auch ein Hör- und Sehtest gehört dazu. "Hinsichtlich möglicher Unterstützungsbedarfe für das Kind werden die Eltern beraten, um so einen bestmöglichen Start ins Schulleben zu fördern", heißt es in der Landkreis-Mitteilung weiter. Falls eine Verlegung des Termins nötig sei, sollten sich die Erziehungsberechtigten per E-Mail an die in der Einladung genannten Sachbearbeiter wenden.
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