Landkreis Osterholz. Noch steckt der Landkreis Osterholz in der Warnstufe 0. Sollte sich die Infektionslage aber weiter verschlechtern und das Kreisgebiet in Warnstufe 1 eintreten, würden schärfere Bedingungen gelten als bisher. Das ist Inhalt der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 11. November in Kraft tritt und zunächst bis zum 8. Dezember gelten soll.
Eine Corona-Warnstufe wird in Niedersachsen erreicht, wenn der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens eine der beiden anderen Maßzahlen (Neuinfizierte, Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. So muss beim Leitindikator Hospitalisierung der Wert sechs überschritten werden, damit möglicherweise Warnstufe eins ausgerufen werden kann. Dieser Wert lag am Mittwoch bei 4,1.
Sollte ein Landkreis in die Warnstufe 1 eintreten, gelten schärfere Regeln: Laut der Osterholzer Kreisverwaltung wird dann in vielen Bereichen ein verpflichtender 2G-Standard gefordert. Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat Landrat Bernd Lütjen besonnenes Verhalten angemahnt. Der Landkreis werde auch das Impfangebot für alle Menschen im Landkreis Osterholz aufrecht erhalten.
Da Osterholz derzeit keine der drei in der Niedersächsischen Corona-Verordnung festgelegten Warnstufen vorweist, ergeben sich keine Veränderungen. Neu ist aber laut einer Mitteilung der Verwaltung, dass sich ungeimpfte Mitarbeitende in Alten- und Pflegeeinrichtungen ab sofort täglich testen müssen, um die besonders gefährdeten älteren und möglicherweise vorerkrankten Menschen zu schützen. Der Landkreis Osterholz hat Informationen zum Corona-Virus unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst.