Landkreis Osterholz. Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber, behinderte Menschen, Langzeitarbeitslose: Der Anspruch auf staatliche Hilfen macht sich finanziell immer stärker im Kreishaushalt bemerkbar. Einstimmig gab der Sozialausschuss jetzt den entsprechenden Teilhaushalt 2018 zur Beschlussfassung an den Kreistag. Weitere Posten wie Wohngeld, Blindengeld oder das Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche sowie Leistungen für Kriegsopfer und ehemalige DDR-Häftlinge zählen zu den Sozialtransfers. Insgesamt steigen die Aufwendungen im kommenden Jahr auf beinahe 93 Millionen Euro – bei einem Haushaltsvolumen von gut 194 Millionen Euro der mit Abstand dickste Brocken im Gesamt-Etat.
Kritisch bemerkte die Ausschussvorsitzende Marianne Grigat (SPD), dass der Landkreis längst nicht alle seine Ausgaben für Sozialleistungen von Bund und Land erstattet bekommt. Da die Verwaltung außerdem einiges Personal benötigt, um die Leistungsempfänger zu betreuen, bleiben nach Angaben des Sozialamtsleiters Frank Bohling unterm Strich gut 11,7 Millionen Euro übrig, die der Landkreis im Ressort der Sozialbehörde selbst aufzubringen hat; weitere sieben Millionen Euro benötigt der Landkreis für die Fachstelle Teilhabe, in der unter anderem die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen organisiert wird.
Erstattungsquote pendelt
Unter die Eingliederungshilfe für kreisweit etwa 1000 behinderte Menschen fallen unter anderem heilpädagogische Leistungen für Kinder, Tagesförderstätten und Werkstätten sowie ambulant betreutes oder stationäres Wohnen. Gut 31,4 Millionen Euro kommen so zusammen, die über das sogenannte quotale System mit dem Land Niedersachsen abgerechnet werden. Die Erstattungsquote für den Landkreis pendelte in den vergangenen Jahren stets zwischen 75 und 84 Prozent.
Die Transferleistungen des Sozialamts bilden mit fast 52,9 Millionen Euro den noch größeren Posten. Darin sind verschiedenste Produktbereiche enthalten, die teils dynamischen Schwankungen unterliegen, wie Bohling betonte. „Ganz große Überraschungen gibt es aber nicht“, so der Amtsleiter. Eine Entlastung ergibt sich durch sinkende Asylbewerberzahlen sowie durch die Pflegereform: Bei den Hilfen zur Pflege infolge der Einführung von Pflegegraden sind die Kassen inzwischen stärker engagiert, sofern es sich um Altenheimbewohner handelt.
Steigende Kosten erwartet die Kreisverwaltung auf dem Feld der Leistungen für Unterkunft und Heizung: Wer Grundsicherung für Arbeitssuchende bezieht, bekommt auch aus dem Landkreistopf etwas dazu. Wie die Verwaltung mitteilt, ist die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften seit Juli 2016 von 2259 auf 2439 kontinuierlich angestiegen. Noch schneller wuchs im gleichen Zeitraum die Zahl der leistungsberechtigten Personen in diesen Haushalten, nämlich von 4349 auf 4928. Parallel dazu steigen auch die Bundesmittel, die der Kreis an die Arbeitslosengeld-II-Empfänger weiterreicht.
Unterdessen gehen mit den sogenannten Fallzahlen auch die Asylbewerberleistungen zurück, die der Landkreis zu zahlen hat. Im Laufe dieses Jahres von anfangs gut 950 Menschen auf nun noch 573. Da die Kosten mit dem Land jetzt zügiger abgerechnet werden, und das zu erhöhten Pauschalsätzen, bekommt der Landkreis an dieser Stelle etwas Luft. Für das kommende Jahr rechnet die Verwaltung mit relativ stabilen Asylbewerberzahlen.
Mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bekamen zuletzt mehr Flüchtlinge Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es wechselten monatlich etwa 20 Personen in diesen Rechtskreis. Die Verwaltung erklärt, dieser Prozess sei größtenteils abgeschlossen, sodass die Zahl der Leistungsempfänger nicht mehr so stark ansteigen wird. Dass die Arbeitslosenquote im Landkreis unterdessen dennoch weiter gesunken ist, liegt daran, dass arbeitslose Flüchtlinge nicht in dieser Statistik auftauchen, solange sie noch Sprach- und Integrationskurse besuchen. Die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ohne Flüchtlingsstatus hat sich im Laufe dieses Jahres derweil weiter reduziert.