Landkreis Osterholz. Die Koordinationsstelle für naturschutzfachliche Verbandsbeteiligung (KNV) begleitet regelmäßig die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Gemeinden. In ihren Stellungnahmen weisen die Umweltschützer auf gesetzlich vorgeschriebene Kompensationen hin. Viele Auflagen hinsichtlich Umfang, Ort und Art der Ersatzpflanzungen werden dann auch in den B-Plänen festgeschrieben, auf deren Grundlage der Landkreis später die Baugenehmigungen erteilt. In der Praxis aber hapert es anschließend bisweilen an der behördlichen Kontrolle, ob die Gehölzpflanzungen von Hausbau und Versiegelung auch vorschriftsgemäß erfolgen. Jedenfalls hat KNV-Leiterin Jutta Kemmer den Eindruck, dass Verstöße eher geduldet als geahndet werden.
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