Landkreis Osterholz. Nach der Ausweisung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete Hammeniederung und Teufelsmoor vor fünf Jahren steht der Landkreis Osterholz in der Pflicht, diese Gebiete auch zu kennzeichnen. Jägern, Landwirten, vor allem aber Erholung suchenden Passanten soll in Form von Schildern an den Zuwegungen verdeutlicht werden, wo sie sich befinden. Zugleich geht mit den Hinweisen die Botschaft einher, dass ein Aufenthalt in einem Schutzgebiet die Einhaltung einiger Regeln erfordert. Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben bereits erste Hinweisschilder aufgestellt. Und es zeigt sich, dass der Landkreis bei der Gestaltung dieser Schilder über die bloße Pflichterfüllung hinausgegangen ist.
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