Landkreis Osterholz. Mit der am Sonntagabend überarbeiteten niedersächsischen Corona-Verordnung gelten seit Montag auch im Landkreis Osterholz teilweise neue Pandemie-Regeln. Grundlage sind nun noch mehr als bisher die regionalen Inzidenzwerte, die zwischen stabilen Inzidenzen über 50, zwischen 50 und 35 und unter 35 unterscheiden. Letzteres gilt für den hiesigen Kreis: Am Sonntag betrug der Wert nach Angaben der Kreisverwaltung 14,0.
Treffen sind zwar nach wie vor auf maximal zehn Menschen aus drei Haushalten begrenzt, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei aber ebenso nicht mitgezählt wie vollständig Geimpfte oder Genesene. Neu ist, dass sich bis zu zehn Kinder bis einschließlich 14 Jahren treffen können - Kindergeburtstage sind also wieder möglich. Private Geburtstagsfeiern unter Erwachsenen dürfen dagegen aktuell nur unter den geltenden Kontaktbeschränkungen stattfinden - auch in Räumen, die privat angemietet werden.
Breitensport kann nun wieder sowohl drinnen als auch draußen stattfinden - alle Sportarten und in allen Altersgruppen. Allerdings muss ein Hygienekonzept vorhanden sein. Auch Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, die Testpflicht für Trainerinnen und Trainer sowie erwachsene Sporttreibende fällt weg.
Gastronomie
Neben der Außen- kann ab sofort auch die Innengastronomie im Landkreis öffnen, vorausgesetzt es gibt ein Hygienekonzept. Die Testpflicht für Gäste fällt wegen der niedrigen Inzidenz weg, das gilt auch für die Sperrzeit. Nach wie vor müssen Gastronomiebesucher eine Maske tragen, solange sie nicht auf ihren Plätzen sitzen, Kontaktdaten werden erfasst. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern zum Beispiel, soweit sie in der Gastronomie stattfinden und der Inzidenzwert stabil unter 35 bleibt, können mit maximal 100 Gästen stattfinden, wenn alle einen negativen Coronatest vorweisen können. Ein Hygienekonzept und Maskenpflicht abseits des eigenen Sitzplatzes sind auch hier Pflicht. Bei halber Gästezahl dürfen seit Montag ferner Clubs, Diskotheken und Bars öffnen, deren Gäste aber einen negativen Test vorweisen oder den Nachweis erbringen müssen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Einzelhandel
Beim Einkaufen ändert sich im Vergleich zur Vorwoche nichts: Alle Geschäfte dürfen mit einem entsprechenden Hygienekonzept öffnen, es besteht keine Testpflicht mehr und keine die Quadratmeter-Begrenzung, wohl aber Maskenpflicht.
Freizeitgestaltung
Zoos, Museen, Galerien, Stadtführungen, Wanderungen durch die Natur und die touristische Torfkahnfahrt: Viele Bereiche der Freizeitgestaltung dürfen im Landkreis wieder ohne Kapazitätsbeschränkungen öffnen - ohne vorherige Terminvereinbarung oder Tests. Das gilt des weiteren für Schwimmbäder, Saunen und Thermen.
Veranstaltungen
Open Air und in geschlossenen Räumen: Veranstaltungen sind wieder möglich und das nicht nur vor sitzendem Publikum. Mit Genehmigung des Landkreises können darüber hinaus größere Angebote geplant werden, solange sie frühzeitig mit dem Gesundheitsamt (gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de) abgestimmt sind.
Schule und Kinderbetreuung
Seit Montag gilt in den Schulen wieder Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Die Pflicht zur Selbsttestung für Schüler, Lehrer und Schulbedienstete - zweimal in der Woche vor dem Unterricht zu Hause - bleibt bestehen. Das gilt auch für die Maskenpflicht. Kitas und Kindertagespflege kehren ebenfalls in den Regelbetrieb zurück.