Landkreis Osterholz. Sollen die Straßenverkehrsbehörden in den Rat- und Kreishäusern bei der Anordnung von innerörtlichen Tempo-30-Zonen mehr Handlungsspielraum bekommen? An dieser Frage schieden sich im Verkehrsausschuss des Osterholzer Kreistags jetzt die Geister. Zwar hatten die Grünen als Antragsteller erklärt, sie wollten keine Grundsatzdebatte über das Für und Wider geringerer Geschwindigkeiten führen, sondern die Entscheidung der Kommunalpolitik vor Ort überlassen. Trotzdem war Streit programmiert, nachdem der Grünen-Abgeordnete André Hilbers erklärt hatte, auch gut begründetes Bemühen der lokalen Ebene scheitere leider noch zu oft an Paragraf 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO); danach darf Tempo 50 in geschlossenen Ortslagen nur ausnahmsweise herabgesenkt werden.
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