Landesbergamt will die Entsorgung von giftigem Lagerstättenwasser aus der Erdgasförderung ins Erdreich neu bewerten „Reinigung des Abwassers ist nicht Stand der Technik“

Rund 3,45 Millionen Kubikmeter Abwasser aus der Erdgasförderung sind bis Dezember 2012 im Landkreis Rotenburg ins Erdreich gepumpt worden. Das Landesbergamt hat am 25. Juli 2011 im Bereich Söhlingen (Bohrstelle SOLG Z2) eine Benzol-Konzentration gemessen, die etwa 13 000 Mal über dem Trinkwassergrenzwert liegt. Auch hochgiftige "polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe" wurden festgestellt. Nun will das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) alle vorhandenen Versenkmaßnahmen neu bewerten. Johannes Heeg hat dazu Pressesprecher Andreas Beuge befragt.
25.06.2013, 05:00 Uhr
Lesedauer: 6 Min
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Rund 3,45 Millionen Kubikmeter Abwasser aus der Erdgasförderung sind bis Dezember 2012 im Landkreis Rotenburg ins Erdreich gepumpt worden. Das Landesbergamt hat am 25. Juli 2011 im Bereich Söhlingen (Bohrstelle SOLG Z2) eine Benzol-Konzentration gemessen, die etwa 13 000 Mal über dem Trinkwassergrenzwert liegt. Auch hochgiftige "polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe" wurden festgestellt. Nun will das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) alle vorhandenen Versenkmaßnahmen neu bewerten. Johannes Heeg hat dazu Pressesprecher Andreas Beuge befragt.

In einer Veranstaltung in Harburg sagte neulich ein Mitarbeiter Ihrer Behörde sinngemäß: "Wir denken inzwischen über verschiedene Verfahren der Entsorgung der flüssigen Abfälle der Erdgasproduktion nach. Verpressen ist nicht die einzige Möglichkeit, wir denken auch über Aufbereitung, also umfangreichere Nachbehandlung nach." Reagiert Ihre Behörde damit auf den wachsenden Druck der Öffentlichkeit?

Das LBEG befindet sich bezüglich der Versenkung von Lagerstättenwasser stetig im Austausch mit der Industrie. Ziel ist es, im Rahmen des Bundesberggesetzes und der technischen Entwicklung einen sicheren und risikofreien Umgang mit Lagerstättenwasser zu gewährleisten. Letztendlich obliegt es dem Unternehmer, technische Verfahren zu planen und umzusetzen. Das LBEG prüft diese Verfahren auf der Grundlage von gesetzlichen und sonstiger Vorschriften, unter anderem des Umweltrechtes (Wasserrecht, Naturrecht) und des Bergrechtes und entscheidet entsprechend über eine Genehmigung.

Teilen Sie die Sorgen jener Menschen, die fürchten, das Grundwasser könnte vergiftet werden? Wenn ja, warum wird das Verpressen von Lagerstättenwasser nicht sofort gestoppt?

Der vorsorgende Grundwasserschutz ist Gegenstand der Genehmigungsverfahren und der Überwachung des LBEG. Schädliche Beeinträchtigungen des nutzbaren Grundwassers sind nicht bekannt.

Das Verpressen von Produktionsabwässern, die im Zusammenhang mit Fracking-Verfahren anfallen, stehe nicht im Einklang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, sagen Kritiker. In der Richtlinie heißt es unter anderem, dass die Abwasserbehandlung den besten verfügbaren Technologien entsprechen müsse. Stattdessen wird das belastete Abwasser einfach im Erdreich versenkt. Wie passt das zusammen?

Das Lagerstättenwasser wird mit dem Erdgas zwangsläufig gefördert und im Umfeld von diesem getrennt und später in tiefen Horizonten – unterhalb nutzbarer Grundwasserhorizonte – versenkt. Die Behauptung, das Versenken von Lagerstättenwasser stehe nicht im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie, ist unzutreffend. Die Richtlinie sieht explizit in Artikel 11 das Einleiten folgender Stoffe vor: "Wasser, das Stoffe enthält, die bei der Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen oder bei Bergbauarbeiten anfallen, sowie die Einleitung von Wasser zu technischen Zwecken in geologische Formationen, aus denen Kohlenwasserstoffe oder andere Stoffe gewonnen worden sind, oder in geologische Formationen, die aus natürlichen Gründen für andere Zwecke auf Dauer ungeeignet sind. Solche Einleitungen dürfen keine anderen Stoffe als solche enthalten, die bei den oben genannten Arbeitsvorgängen anfallen." Mit dieser Regelung sollte gewährleistet werden, dass auch unter der Wasserrahmenrichtlinie die Förderung von Kohlenwasserstoffen möglich sein kann – natürlich unter Wahrung des vorsorgenden Grundwasserschutzes. Deshalb werden im Einzelfall Gutachten angefordert, die den Ausschluss von Wasserwegsamkeiten zwischen dem Versenkhorizont und der nutzbaren Grundwasserschicht zu belegen haben.

Der Wilstedter Kreistagsabgeordnete Manfred Damberg hat zwei in der Region tätige Erdgasfirmen angezeigt. Er wirft ihnen eine schwere Umweltstraftat durch Einleitung von hochtoxischen Abwässern ins Grundwasser vor. Was sagen Sie dazu?

Die Entscheidung, ob eine Umweltstraftat vorliegt, obliegt der Staatsanwaltschaft und letztendlich dem Amtsgericht.

Laut Damberg wäre eine Reinigung des Lagerstättenwassers auf Trinkwasserqualität technisch möglich. Warum wird das nicht schon längst gemacht?

Technisch wird eine solche Aufbereitung als möglich eingeschätzt. Sie ist aber noch nicht Stand der Technik. Im Sinne einer Umweltbilanz muss auch berücksichtigt werden, dass bei einer obertägigen Reinigung der Lagerstättenwassers Abfälle anfallen, die entsorgt werden müssen. Wie bereits zur ersten Frage gesagt, wählt der Unternehmer die technischen Verfahren aus, die dann behördlich unter anderem nach Umwelt- und Bergrecht geprüft werden.

Juristen sagen: Die Tatsache, dass das LBEG die Versenkung des Lagerstättenwassers genehmigt hat, schließt die Strafbarkeit nicht von vornherein aus. Es müsse auch geprüft werden, ob strafbare Handlungen der zuständigen Beamten in mittelbarer Täterschaft vorliegen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3.11.1993. Was sagen Sie dazu?

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie trifft seine Genehmigungsentscheidungen auf der Grundlage des bestehenden Rechts.

Beim Landkreis Rotenburg sieht man das Verpressen des Lagerstättenwassers "sehr kritisch". Man wisse nicht genau, wie es sich in diesen Bodenschichten ausbreitet, sagte uns ein Behördensprecher. Das sei wissenschaftlich noch nicht erforscht. Wie sehen Sie das ?

Das Lagerstättenwasser wird in den Kalkarenit der Oberkreide versenkt. Die Oberkreide ist von tertiärzeitlichen Schichten überdeckt. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand hat die bisherige Versenkung von Lagerstättenwasser nicht zu Beeinträchtigungen von nutzbarem Grundwasser geführt.Im unmittelbaren Umfeld der Versenkbohrungen kann eine nachteilige Veränderung des nutzbaren Grundwassers durch den Ausbau der Bohrungen zusammen mit der zuvor beschriebenen Überwachung und durch die dort nachgewiesenen hydraulisch wirksamen Trennschichten sicher ausgeschlossen werden. Allerdings sind über die flächenhafte Ausbreitung im Versenkhorizont noch Fragen zu klären. Daher hat das LBEG einen Prozess der Neubewertung vorhandener Versenkmaßnahmen eingeleitet, obwohl derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für einen Umstieg von salinaren Wässern oder Lagerstättenwässern in höhere Stockwerke oder sogar flachere Grundwasserstockwerke bekannt sind.

Wieviel Liter Lagerstättenwasser werden derzeit täglich im Landkreis Rotenburg verpresst?

Bis Ende 2012 wurden im Landkreis Rotenburg circa 3,45 Millionen Kubikmeter Lagerstättenwasser versenkt. 2012 waren es 138647 Kubikmeter. Die Versenkmenge wird nicht täglich erfasst. Sie ist auch nicht entscheidend für die Überwachung von Versenkbohrungen. Wichtig ist der so genannte Kopfdruck der Versenkbohrungen. Für diesen wird immer ein Grenzwert festgelegt. Bei der Bohrung Gilkenheide Z1 (Landkreis Rotenburg) beträgt er zum Beispiel 85 bar. Anhand des Kopfdruckes ist erkennbar, wie sich der Untergrund bei der Versenkung des Lagerstättenwassers verhält. Wäre kein Platz mehr vorhanden, stiege der Druck an. So lässt sich feststellen, ob die Versenkung fortgeführt werden kann. Der Kopfdruck kann für jede Versenkbohrung anders sein. Seine ständige Kontrolle ermöglicht eine schnelle Reaktion bei Unregelmäßigkeiten während der Versenkung.Dem gegenüber ist das Gesamtversenkvolumen oder das Versenkvolumen pro Zeit (Versenkrate) zweitrangig. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorgaben erfolgt einerseits stichprobenartig durch uns und durch Einsichtnahme in Unterlagen des Unternehmens. Andererseits erhält das LBEG jährliche Meldungen des Unternehmers über die versenkten Wassermengen.

Warum gibt es immer noch ein Bergrecht aus der Kaiserzeit, das das Verpressen von giftigem Abwasser ermöglicht? Privatleute, die ihre Autowäsche auf dem eigenen Grundstück machen, können sich gewaltigen Ärger mit den Behörden einfangen – schließlich könnte ja das Grundwasser gefährdet werden. Wie sehen sie das?

Der Hinweis auf das angeblich aus der Kaiserzeit stammende Bergrecht ist nicht richtig, da das Bundesberggesetz aus dem Jahr 1980 stammt und damit ein vergleichsweise junges Gesetz ist. Zum Vergleich: Das Bürgerliche Gesetzbuch stammt aus dem Jahr 1900. Natürlich hat das Bundesberggesetz an früher geltende Normen angeknüpft, es wurde aber auch mehrfach, zum Teil weitreichend, novelliert. So wurden 1990 die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Der Landkreis Rotenburg als Untere Wasserbehörde würde dem Verpressen von Lagerstättenwasser nur zustimmen, wenn die Unternehmen nachweisen, dass sie auf lange Sicht das Grundwasser nicht gefährden. Ein solcher Nachweis sei nicht möglich. Es bleibe immer ein Restrisiko.

Es ist richtig, dass jedes menschliche Handeln risikobehaftet ist. Das Bundesberggesetz verlangt, dass die Zulassung eines Vorhabens unter anderem nur erfolgen kann, wenn "gemeinschädliche Einwirkungen", wozu auch die Verunreinigung des Grundwassers gehört, nicht zu erwarten sind. Durch die Auswahl geeigneter geologischer Horizonte sowie der Art der technischen Ausführung der Bohrung kann das Risiko so weit gemindert werden, dass diese Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

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