Landkreis Osterholz. Beschlossene Sache ist für den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) eine Satzungsänderung bezüglich der Verwaltungskosten für die Klubs bei Spielwertungen und Straffestsetzungen. Derartige Geldstrafen dürfen ab sofort nur noch maximal 30 Euro für die Vereine auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene betragen. Die Reduzierung der Verwaltungskosten dient laut NFV der Entlastung der Vereine. Damit wird den zum Teil unverhältnismäßig hoch erhobenen Verwaltungskosten ein Riegel vorgeschoben. Mit der Satzungsänderung soll zugleich auch verhindert werden, dass über die Verwaltungskosten eine Strafverschärfung vorgenommen werden kann, indem hohe Verwaltungskosten veranschlagt werden.
Fußball Verwaltungskosten künftig auf 30 Euro begrenzt
Beschlossene Sache ist für den Niedersächsischen Fußballverband (NFV) eine Satzungsänderung bezüglich der Verwaltungskosten für die Klubs bei Spielwertungen und Straffestsetzungen.