Verden/ Osterholz-Scharmbeck. Ihre auf Geldbeschaffung ausgerichteten drei Raubzüge in Beverstedt und Osterholz-Scharmbeck waren nicht sonderlich einträglich. Was sie sich letztlich dafür einhandelten, war allerdings Freiheitsentzug von jeweils zwei Jahren und zehn Monaten. Während ein heute 26-Jähriger aus der Gemeinde Hambergen das Urteil des Landgerichts Verden hinnahm und längst in Strafhaft sitzt, legte sein Komplize Revision ein. In der Konsequenz musste der 41-jährige Wahl-Bremer jetzt noch einmal vor Gericht erscheinen – aber nur, weil der Bundesgerichtshof (BGH) meinte, über seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei nicht hinreichend befunden worden.
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