Osterholz-Scharmbeck. Strafrichterin Johanna Kopischke hatte über den Vorwurf einer Körperverletzung zu urteilen, der einem heute 38-jährigen Vollersoder gemacht worden ist. Besonders wichtig für die Urteilsfindung war die Aussage der heute 63-jährigen Zeugin und Geschädigten. Sie hatte den 38-Jährigen angezeigt. Er soll die Frau damals von einem angrenzenden Grundstück mithilfe einer Gießkanne mit einer letztlich nicht näher definierten Flüssigkeit besprüht haben.
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