Landkreis Osterholz. Nachdem bei Wildvögeln, aber auch bei Wildenten in den Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch die als Geflügelpest bekannte Vogelgrippe festgestellt wurde und in den Landkreisen Cloppenburg, Aurich und Nienburg bereits mehrere Hausgeflügelbestände betroffen sind, hat die Osterholzer Kreisverwaltung am Dienstag die Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet verboten. Ziel der ab Donnerstag, 18. November, geltenden sogenannten Aufstallung ist es, die Gefahr, dass der Geflügelpesterreger in die hiesigen Nutzgeflügelbestände eingetragen wird, zu reduzieren. Die Krankheit kann bei infizierten Tieren zu massenhaftem Verenden führen.
Alle Geflügelbesitzer im Landkreis, die eine Freilandhaltung betreiben, müssen ihr Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einem überstehenden dichten Dach mit Seitenwänden aus vogeldichtem Draht unterbringen. Futter, Einstreu und Sonstiges muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Lediglich in begründeten Einzelfällen sind laut Verwaltung auf Antrag Ausnahmen von der Aufstallungspflicht möglich. Ein entsprechendes Formular kann auf unter www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest heruntergeladen werden.
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