Freispruch für Visselhöveder 44-Jährigem kann Betrug nicht nachgewiesen werden

Eine Verhandlung vor dem Landgericht endete mit Freispruch für den Angeklagten aus Visselhövede, der unrechtmäßig Geld von der Agentur für Arbeit bekommen hatte.
06.02.2023, 07:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Von Angelika Siepmann

Verden/ Rotenburg. Wie von ihm beabsichtigt, soll ein heute 44-jähriger Mann aus Visselhövede im September 2021 von der Agentur für Arbeit knapp 1300 Euro kassiert haben, die ihm gar nicht mehr zustanden – weil er wieder einen Job hatte. Im folgenden Frühjahr flatterte dem Handwerker ein saftiger Strafbefehl ins Haus, und da er den keineswegs akzeptieren wollte, kam es zur Verhandlung am Amtsgericht Rotenburg. Dass er dort vom Vorwurf des Betruges freigesprochen wurde, mochte wiederum die zuständige Staatsanwaltschaft Verden nicht klaglos hinnehmen. Das Landgericht bemühte sich nach Kräften um Aufklärung des Falles, stellte das Verfahren aber schließlich ein.

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