Landkreis Rotenburg. Nachdem die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder gestiegen ist und am Donnerstag der Sieben-Tage-Inzidenzwert am dritten Tag in Folge über dem Wert von zehn lag, kündigt die Rotenburger Kreisverwaltung für Sonnabend, 14. August, wieder Einschränkungen an.
Zu den Kontaktbeschränkungen gehört, dass sich nicht mehr als zehn Personen aus verschiedenen Haushalten im privaten und öffentlichen Raum treffen dürfen, und zwar in Innenräumen und draußen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis einschließlich 14 Jahre, vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Im Bereich der Gastronomie kann im Rahmen einer privaten geschlossenen Feier mit bis zu 100 Personen gefeiert werden, sofern diese allesamt einen negativen Testnachweis vorlegen können oder den Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht besteht nicht bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Die Grenze von 100 Personen zählt gleichwohl für alle anwesenden Personen, also auch für die Geimpften, Genesenen und Kinder. Wie allgemein in der Gastronomie gilt Maskenpflicht, sofern man nicht am Platz sitzt.
Im Handel gilt Maskenpflicht in Geschäften, nicht jedoch auf den zugehörigen Parkplätzen.
Große Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind genehmigungspflichtig; ebenso öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen, bei denen die Besucher sitzen und stehen, wie etwa Konzerte mit Tanz. Clubs, Diskotheken und Shisha-Lokale darf nur betreten, wer einen negativen Test oder seine Impfung oder Genesung nachweist.
Wer in Niedersachsen Urlaub mit Übernachtung macht, muss bei Anreise einen Test vorlegen sowie in jeder Woche zwei Tests machen, es sei denn, er ist geimpft oder genesen. Schwimmbädern sowie Saunen dürfen öffnen. Kinos, Theater, Konzerthäuser sind geöffnet (Maskenpflicht im Innenbereich), Stadt- und Naturführungen sind mit Hygienekonzept zulässig. Kontakt- sowie auch Individualsport sind möglich, Duschen und Umkleiden sowie Fitnessstudios dürfen geöffnet werden. Körpernahe Dienstleistungen, auch Prostitution, sind zulässig (Maskenpflicht).
Detaillierte Infos wie den Stufenplan des Landes sowie die aktuelle Verordnung sind unter www.lk-row.de/vorschriftencorona zu finden.
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