Bis Ostern ist es noch ein bisschen hin, aber erste Vorbereitungen können bereits getroffen werden – zum Beispiel, wenn ein Osterfeuer brennen soll. Die müssen nämlich bis zum 11. April bei der Gemeinde angemeldet werden, wie Sigrid Hägedorn, Fachdienstleiterin im Bereich Ordnung und Gewerbe der Gemeindeverwaltung, mitteilte. Anmeldungen sind im Rathaus unter der Nummer 0421 / 5 69 51 09 möglich. Wer beim Osterfeuer gewerblich Getränke oder Speisen verkaufen möchte, müsse das vier Wochen vorher anmelden. Vordrucke dafür seien auf der Internetseite www.stuhr.de zu finden. Wenn es sich um den Verkauf von alkoholischen Getränken handelt, müsse auch ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorgelegt werden. Weitere Informationen: 04 21 / 5 69 51 08.
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13.03.2014, 00:00
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