Landkreis Rotenburg. Ein im September abgebrochenes Rotorblatt im Windpark Alfstedt beschäftigt noch immer die Kreisverwaltung. Weil von dem Stumpf eine Gefahr ausgeht, wurde der Windpark-Betreiber jetzt mit einer Verfügung angewiesen, das beschädigte Teil bis zum 20. Februar abzubauen.
Nach dem Abbruch des Rotorblatts im Windpark Alfstedt habe der Betreiber zunächst mündlich zugesagt, den verbliebenen Stumpf kurzfristig zu entfernen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. Trotz mehrfacher Aufforderung sei diese Zusage bis heute nicht eingehalten worden. "Eine inakzeptable Situation für den Landkreis, da weiterhin Bruchstücke abfallen und Anwohner und Umwelt gefährden könnten", so Landkreis-Sprecherin Christine Huchzermeier. Anfang Dezember eröffnete der Landkreis bereits ein baurechtliches Ordnungsverfahren mit einer förmlichen Anhörung. Dem folgte nun eine formelle Verfügung.
Zuvor hatte der Betreiber einen Zeitplan vorgelegt, der die Ankunft eines speziellen Krans am 1. Februar vorsieht. Ein Abschluss der Abbrucharbeiten sei demnach bis zum 15. Februar technisch möglich. Um für die nötige Verbindlichkeit zu sorgen, habe der Landkreis nun verfügt, dass der verbliebene Stumpf bis zum 20. Februar vollständig abgebaut und vom Grundstück entfernt sein muss. Anderenfalls drohe ein Zwangsgeld von 50.000 Euro.
Die sofortige Vollziehung der Verfügung wurde angeordnet. Das bedeutet: Auch wenn Einspruch gegen die Verfügung eingelegt wird, muss die vorgegebene Frist in jedem Fall eingehalten werden. Der Landkreis erwarte nun eine schnelle Umsetzung und behalte sich zudem vor, den vollständigen Abbau der Anlage anzuordnen, falls das beschädigte Rotorblatt nicht ersetzt wird.
Ebenfalls vom Landkreis überwacht werden die Reinigungsarbeiten eines Fachunternehmens auf den umliegenden Grundstücken. Bei Bedarf wird nach der erfolgten Instandsetzung der Anlage eine Bodensachverständigenprüfung angeordnet. Gleiches gilt für einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallstoffe.