Breddorf. Totholzhaufen oder Grünabfall? Legal oder illegal? In den kuriosen Fall eines Wäldchens am Rande von Breddorf, in dem der Landkreis aufgeschichtetes Geäst als Abfall einstuft, ist ein wenig Bewegung gekommen. Nach einem Ortstermin hat der zuständige Amtsleiter Christoph Kundler jetzt einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Demnach solle der Eigentümer nur noch die Totholzhaufen wegschaffen, die entlang des Weges und an einer Seite zur Feldmark hin liegen.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.