Hepstedt. Die Grundsteuerreform soll zwar erst in einigen Jahren umgesetzt werden, doch wurde der Hepstedter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung schon jetzt mit deren möglichen Folgen konfrontiert. Der einzige Bürger, der sich als Zuhörer im Ummelcafé eingefunden hatte, berichtete dort, wie sich die Reform auf ihn persönlich auswirken würde, nämlich: "Ich müsste, Stand jetzt, das Doppelte bezahlen." Stand jetzt bedeutet: bei unverändertem Steuerhebesatz, der von der Gemeinde festgelegt wird. Er wollte wissen, ob sich die Gemeinde schon Gedanken zu dem Thema gemacht habe. Hat sie nicht, beschied ihm Ratsmitglied Jürgen Blanken. Denn vor einer Entscheidung über einen neuen Hebesatz müssten erst einmal sämtliche Daten vorliegen. Und das könne noch dauern. Fakt sei, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Das heißt, dass die Steuereinnahmen insgesamt ungefähr gleich bleiben sollen. Es könne sein, dass die einen mehr zahlen müssten und die anderen weniger, das komme auf die ermittelten neuen Grundstückswerte an. Für 2023, so steht es im aktuellen Haushalt, erwartet Hepstedt 144.100 Euro aus der Grundsteuer B, die bebaute Grundstücke betrifft.
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