Streit um Tempo 30 ADFC: „Vision Zero“ gilt auch für Wilstedt

Das kategorische Nein des Landkreises Rotenburg zu Tempo 30 in der Hauptstraße in Wilstedt beruht auf einer schwachen rechtlichen Begründung und ist sehr wahrscheinlich juristisch nicht haltbar, sagt der ADFC.
28.03.2023, 20:00 Uhr
Lesedauer: 5 Min
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Von Johannes Heeg

Wilstedt. Das kategorische Nein des Landkreises Rotenburg zu Tempo 30 in der Hauptstraße in Wilstedt beruht auf einer schwachen rechtlichen Begründung. Das meint jedenfalls Holger Opitz vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) im Landkreis Diepholz, der sich seit Jahren mit der Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern befasst. Ihm ist zum Beispiel aufgefallen, dass auf der Hauptstraße nicht mal vorm Altenheim Tempo 30 gilt. "Das ist ein Hinweis darauf, dass sich die Behörden niemals sachgerecht mit der Straße und der dortigen Verkehrsregelung befasst haben", sagt Opitz. Daher sei anzunehmen, dass auch andere Kriterien nicht sorgfältig geprüft wurden. Und schon gibt es erste Stimmen aus Wilstedt, die eine juristische Überprüfung nicht mehr ausschließen wollen: "Wenn sich der Landkreis hier gar nicht bewegt, müssen wir überlegen, ob wir unsere Position mit einer Klage durchsetzen", sagt Hanna Schulz, Mitglied des Gemeinderats.

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