Wilstedt. Schutzzonen für Wildtiere – schon lange wird in Wilstedt darüber diskutiert und auch gestritten, und bereits im Juni 2021 hat der Gemeinderat deren Einrichtung beschlossen. Dass es diese drei Ruhezonen gleichwohl immer noch nicht gibt, liegt daran, dass der Landkreis den Ratsbeschluss für ungültig erklärt hat. Die Gemeinde sei schlicht nicht für derartige Themen zuständig, beschied die Kommunalaufsicht. Daher befasst sich der Wilstedter Gemeinderat am kommenden Montag erneut mit der Sache: "Beratung und Beschluss über den Antrag zum Erlass einer Naturruhezonen-Verordnung" steht auf der Tagesordnung. Was diesmal bedeutet: Sollte der Gemeinderat immer noch für die Wildschutzzonen sein, müsste er beschließen, die Sache an die Samtgemeinde Tarmstedt weiterzuleiten, denn die ist formal für solche Verordnungen zuständig.
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