Landkreis Rotenburg. Am vergangenen Montagabend musste sich die Polizei im Landkreis Rotenburg an verschiedenen Orten erneut mit Versammlungen von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen, die den Corona-Maßnahmen der Regierung kritisch gegenüberstehen. In einigen Fällen gab es Gegendemonstrationen. Wie seit vielen Wochen begann die Versammlung in Rotenburg gegen 18 Uhr Am Neuen Markt. "Die Rotenburger Polizei hat die von der Versammlungsbehörde auferlegten Beschränkungen ganz genau überprüft", so Sprecher Heiner van der Werp. Im Fokus der Beamtinnen und Beamten standen das Tragen einer FFP2-Maske sowie das Einhalten des Abstandes von 1,5 Metern. Weil eine Teilnehmerin kein gültiges Attest für die Befreiung vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorweisen konnte, sich aber weigerte, die vorgeschriebene FFP2-Maske zu tragen, sei ihr eine Teilnahme untersagt worden.
Zu einem späteren Zeitpunkt geriet ein unbeteiligter Autofahrer in eine Auseinandersetzung mit zwei Teilnehmenden der Gegendemonstration. Als diese unvermittelt gegen den Wagen traten, wurden ihre Personalien festgestellt und es erfolgte ein Ausschluss von der Versammlung. Ein Sachschaden am Auto entstand nicht. Um 19 Uhr wurden beide Versammlungen beendet.
Bußgeldverfahren eingeleitet
In Visselhövede erlebten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten ein ähnliches Bild. Etwas später als in Rotenburg versammelten sich rund 50 Teilnehmende einer angezeigten Anti-Coronamaßnahmen-Demonstration und etwa 35 Gegendemonstranten auf dem Rathausvorplatz. Zwei Anwesenden wurde die Teilnahme schon vor Beginn der Versammlung wegen fehlender Mund-Nasen-Bedeckungen untersagt. Im Verlauf des Aufzuges hielten sich weitere Demonstrierende nicht an die Auflagen, unter ihnen auch einer der Versammlungsleiter. Die Polizei leitete Bußgeldverfahren ein. Kurz nach 19 Uhr wurden die Versammlungen für beendet erklärt.
Im Gegensatz zu diesen Versammlungen trafen sich in Sittensen am Abend einige Demonstrierende in der Bahnhofstraße, ohne ihr Vorhaben vorab bei der Versammlungsbehörde des Landkreises angezeigt zu haben. Ein Versammlungsleiter stellte sich den eingesetzten Polizeikräften zunächst nicht vor. Er konnte später in seiner Funktion aber identifiziert werden. Gegen ihn leitete die Polizei ebenfalls ein Bußgeldverfahren ein, da die Anzeige der Versammlung im Vorfeld unterblieben war. Auf die Durchführung einer sogenannten Spontan- oder Eilversammlung konnte sich der Leiter nicht berufen, da das Treffen zuvor beworben wurde. Auch ohne Anzeige wurden in Sittensen entsprechende Beschränkungen durch die Polizei ausgesprochen und durchgesetzt. Nach etwa einer Stunde entfernten sich die Teilnehmer vom Versammlungsort.
Mahnwache vor Gefängnis
Auf dem Bremervörder Rathausmarkt kamen aus dem gleichen Anlass ab 18.20 Uhr ebenfalls rund 90 Personen zu einer Versammlung zusammen. Weil auch hier zum Teil auf die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet wurde, schritt die Polizei ein. Im direkten Anschluss kam es ebenfalls "im Kontext der Anti-Corona-Bewegung", so die Polizei, zu einer Mahnwache vor dem Bremervörder Gefängnis. Die acht Beteiligten hätten zwar den Versammlungscharakter bestritten. Die Polizei wertete ihre Zusammenkunft dennoch als Versammlung mit entsprechenden Konsequenzen. So wurden die Teilnehmenden aufgefordert, FFP2-Masken zu tragen und Abstände einzuhalten. Da die Gruppe sich nicht kooperativ zeigte, löste die Polizei die Versammlung kurz nach 20 Uhr auf und erteilte Platzverweise.
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