Die Temperaturen sinken, und in den Verkehrsnachrichten wird immer häufiger auf glatte Straßen hingewiesen. Für die Gemeinde Weyhe und deren Einwohner bedeutet das vor allem eines: Die Zeit des Winterdienstes hat begonnen. Denn nicht nur die Kommune muss für freie Straßen und Wege sorgen, sondern auch die Bürger stehen in der Pflicht, so Bernhard Rohlfs vom Fachbereich Bau, Planung und Umwelt.
Neben einem ein Meter breiten Streifen auf Geh- und Radwegen sowie Fußgängerüberwegen müssen die Bürger bei Schneefall und Glätte auch die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei halten. Der Winterdienst muss werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigt sein. Genauer können die Pflichten der Eigentümer in der betreffenden Satzung und der dazugehörigen Verordnung im Internet unter www.weyhe.de sowie im Rathaus eingesehen werden.
Doch während die Bürger Schnee schippen und gegen die Glätte ankämpfen, bleibt der Baubetriebshof der Gemeinde nicht untätig. Ihr Streuplan umfasst zwei Streustufen. Die Stufe 1 beschränkt sich auf die Teile, für die die Gemeinde Weyhe verpflichtet ist. Darunter fallen alle verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen wie Gefälle, Kreuzungen, Bushaltestellen, stark frequentierte Plätze und Fußgängerüberwege innerhalb der Gemeinde. Die Verkehrswichtigkeit ist abhängig vom überörtlichen Verkehr. Zudem werden die Gehwege gestreut – aber nur dort, wo die Räum- und Streupflicht nicht auf die Anlieger übertragen worden ist.
Bei einem ausreichenden Salzvorrat wird auch die Stufe 2 gestreut. Sie beinhaltet weitere innerörtliche Verbindungsstraßen und Gehwege.
Der Baubetriebshof beginnt um 4 Uhr morgens mit dem Winterdienst, damit alle Strecken werktags bis 7.30 Uhr geräumt sind. An Sonn- und Feiertagen muss die Arbeit auch für den Baubetriebshof erst um 9 Uhr abgeschlossen sein, erklärt Rohlfs weiter.
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