Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 35-jähriger Mann aus Schwarmstedt am Freitag vom Landgericht Verden zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zuletzt auch am Vorwurf des versuchten Totschlags festgehalten und vier Jahre Freiheitsentzug gefordert.
In der Gemeinde im Heidekreis hatte der Angeklagte einem 51-jährigen Mann Ende Oktober vergangenen Jahres mindestens vier heftige Hiebe an den Kopf versetzt. Ob es sich bei dem „gefährlichen Werkzeug“ um einen Baseballschläger handelte, wie vom Geschädigten vermutet, oder um einen „Fischbetäuber“, wie der Täter behauptete, konnte nicht geklärt werden. Das Opfer hatte potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten; unter anderem war durch die Wucht eines Schlages die Kopfschwarte aufgeplatzt.
Die Schwurgerichtskammer ging zugunsten des teilgeständigen Angeklagten, der einen nicht ermittelten Komplizen hatte, von einem „strafbefreienden Rücktritt“ vom versuchten Totschlag aus. Die Angaben der Lebensgefährtin zur Vorgeschichte des gewaltsamen Geschehens hielt das Gericht für zweifelhaft. Die Zeugin habe einen „sehr unglaubwürdigen Eindruck“ gemacht. Der 35-Jährige hatte sich „nach Fahndungsdruck“ zwei Tage nach der Tat gestellt und saß seither in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.
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