So ist das eben up'n Dörp – jeder kennt jeden und kann somit manchmal sogar auf die Parteipräferenz schließen. Damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und die Abstimmung nicht angefochten werden kann, sollten Ortschaften unter 150 Einwohnern gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz Wahlbezirken anderer Ortschaften zugeordnet werden. Wie bereits beim vergangenen Urnengang vor fünf Jahren wählen die Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl am Sonntag, 12. September, in Barnstedt und Diensthop nicht im eigenen Dorf, sondern in Westen und Dörverden. Ihren eigenen Ortsvorsteher behalten die kleinen Dörfer aber trotzdem in der anstehenden Wahlperiode von 2021 bis 2026.
Nach dem Ausscheiden von Karin Gottschalk sucht Hülsen bereits aktuell nach einem neuen Ortsvorsteher. Dem Vernehmen nach soll sich für den Posten wieder eine Frau interessieren. Nach Karin Plump in Wahnebergen bliebe sie damit die zweite Ortsvorsteherin im Aller-Weser-Dreieck. In Ahnebergen (Dieter Lohmann), Barme (Wladimir Sabelfeld), Barnstedt (Stefan Hellwinkel), Diensthop (Michael Müller) sowie im Kernort Dörverden (Richard Logies) sind jeweils Männer am Ruder. Auch in Stedebergen (Ulrich Thies), Stedorf (Hein-Dieter Precht) und Westen (Heinrich Bodenstab) ist der Posten fest in Männerhand.
Hilfsfunktionen
In den zehn Ortschaften der Gemeinde Dörverden erfüllen die ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Hilfsfunktionen für die Verwaltung. Soweit die Belange ihrer jeweiligen Ortschaft tangiert werden, nehmen die Ortsvorsteher auch an den Beratungen der politischen Gremien teil. Den Ortsvorstehern steht ein jährliches Budget zur Verfügung. Dörverdens Ortsvorsteher Richard Logies hatte beispielsweise kürzlich einen Cross-Trainer für den Waldspielplatz angeschafft. Auch der Besuch von hohen Geburtstagen zählt traditionell zu den Aufgaben der Ortsvorsteher. Die Bestellung der Ortsvorsteher erfolgt dann mittels Abstimmung im Rat.
Für Dörfer unter 150 Einwohnern (Barnstedt hat aktuell 73, Diensthop 54) sieht das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz die Zuordnung zu Wahlbezirken anderer Ortschaften vor. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund – um das Wahlgeheimnis zu wahren. Für die Zuordnung ist der Verwaltungsausschuss zuständig.
Nach der vom Rat beschlossenen Änderung der Hauptsatzung wurde die Ortschaft Barnstedt 2016 zu einem Wahlbezirk der Ortschaft Westen und die Ortschaft Diensthop zu einem Wahlbezirk der Ortschaft Dörverden. Danach ist die Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Ortsvorsteher vorzuschlagen, die in dem Wahlbezirk, dem die Ortschaft zugeordnet wird, die meisten Wählerstimmen auf sich vereint.
Oder – so vor fünf Jahren in Wahnebergen geschehen – die beiden Volksparteien unterstützen sich ganz einfach gegenseitig. Obwohl die Christdemokraten im Bergendorf nach ihrem Wahlsieg eigentlich den Ortsvorsteher stellen konnten, haben sie die langjährige Ortsvorsteherin Karin Plump (SPD) für das Ehrenbeamtenverhältnis vorgeschlagen.
Letztmalig waren Barnstedt und Diensthop vor einer Dekade, sprich bei der Kommunalwahl 2011, als eigenständige Wahlbezirke ausgewiesen. Damals hatten die Ortschaften am Wahltag 56 (Barnstedt) und 45 (Diensthop) Wahlberechtigte. Zu Beginn des neuen Jahres (Stand 8. Januar 2021) gab es in der Statistik nur wenig Verschiebungen. Das Allerdorf Barnstedt zählte 57 Wahlberechtigte und das Walddorf Diensthop 46. Wären die bisherigen Wahlbezirke beibehalten worden, wäre nicht sicher gewesen, ob das Wahlgeheimnis auch wirklich gewahrt bleibt. Durch die Zuordnung von kleinen Ortschaften zu Wahlbezirken anderer Ortschaften können die Kommunen verhindern, dass der Urnengang aufgrund einer Verletzung des Wahlgeheimnisses angefochten wird. Im Erlass der Landeswahlleitung ist dokumentiert, dass in Wahlbezirken deshalb mindestens 50 Wähler leben sollten.