Der Schützenverein Fischerhude hat in seinem umstrittenen Bestreben, den im EU-Vogelschutzgebiet "Wümmeniederung" gelegenen Wurfscheibenschießstand zu reaktivieren, einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Stade hat dem Ansinnen der Grünröcke jetzt einen Riegel vorgeschoben und ihnen den Schießbetrieb vorerst untersagt. Vorangegangen war ein vom Naturschutzbund (Nabu) angestrengtes Eilrechtsschutzverfahren gegen den Landkreis Verden, der dem Schützenverein zuvor als zuständige Baugenehmigungsbehörde noch grünes Licht für Sanierung und Schießbetrieb erteilt hatte. Der Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade ist derweil bislang nicht rechtskräftig, weil die Schützen als Betroffene dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben haben.
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