Im Bereich der Schulen der Gemeinde Oyten kommt es immer wieder zu Sachbeschädigungen. Farbschmierereien, Brandlegung, Zerstörung von Möbeln oder Beschädigung von Fahrrädern sind nur einige der ärgerlichen Vorfälle, die die Gemeinde Oyten aufzählt. Der jüngste Fall ist dabei erst einige Tage alt. Ende Januar wurden Wände, Fenster und Türen auf dem Gelände der Grundschule Sagehorn mit Schriftzügen beschmiert. Nicht nur, dass die Beseitigung solcher Verunstaltungen zu einem erheblichen Mehraufwand für die Hausmeister und die Verwaltung führt, als Träger der Schulen muss die Gemeinde Oyten die Kosten dafür aus den allgemeinen Haushaltsmitteln übernehmen. Nach Angaben aus dem Rathaus betragen die Aufwendungen aufgrund von Sachbeschädigungen auf Schulgeländen jedes Jahr mehrere Tausend Euro. Denn in den seltensten Fällen sind die Verursacher bekannt oder können ermittelt werden. Das soll sich nun ändern. Die Verwaltung schlägt vor, an allen Schulen eine Videoüberwachung im Außenbereich einzuführen.

Ende Januar gab es Schmierereien an der Tür und den Außenwänden der Grundschule Sagehorn.
"Zum einen soll die Videoüberwachung der Verfolgung der Täter dienen, aber auch der Abschreckung, damit es gar nicht erst zu Schmierereien oder Sachbeschädigungen kommt", heißt es aus dem Rathaus dazu. Gefragt ist nun die Politik. Über die Einführung von Videoüberwachungsanlagen auf den Außenanlagen von Schulen diskutiert der Schulausschuss in öffentlicher Sitzung am 13. Februar (ab 19.30 Uhr im Rathaussaal). Dabei geht es erst einmal um einen Grundsatzbeschluss. Sollte die Politik dem Vorschlag der Verwaltung positiv gegenüberstehen, soll für jede Schule ein individuelles Konzept entwickelt werden, um den Umfang und die Kosten zu ermitteln. Bevor dann entsprechende Investitionen getätigt würden, müsste die Politik dann noch einmal grünes Licht geben. Denn Haushaltsmittel sind bisher nicht eingeplant.
Schulleitungen stimmen zu
Nach Angaben der Gemeinde sprechen sich die Schulleitungen ebenfalls für den Einsatz von Videoüberwachungen aus. Denn da es sich bei den Sachbeschädigungen der vergangenen Jahre nicht um einmalige Vorgänge handelt, "kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, dass es auch in Zukunft zu solchen Geschehen kommt". Die abschreckende Wirkung der Kameras könnte Abhilfe schaffen. "Erfahrungen anderer Gemeinden zeigen, dass es nach dem Einsatz von Videoüberwachung zu einem merklichen Rückgang von Vandalismus und Beschädigungen gekommen ist", lässt die Verwaltung wissen.
Stets ein sensibles Thema im Zusammenhang mit Videoüberwachung sind jedoch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Denn laut Datenschutz-Grundverordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist. Nach Niedersächsischem Datenschutzgrundgesetz ist eine Überwachung laut Gemeinde Oyten zulässig, "soweit sie zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist". Der Gesetzgeber nenne für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe unter anderem den Schutz von Sachen und die Wahrnehmung des Hausrechts. Nach Ansicht der Verwaltung ist in Oyten der Tatbestand „Schutz von Sachen“ erfüllt. Ferner sei den Mitarbeitern im Rathaus von Personen berichtet worden, die sich auf Schulgeländen befinden, dort aber eher unerwünscht sind. In diesem Fall könnte die Videoüberwachung der Wahrnehmung des Hausrechts dienen. Eine finale Klärung der Datenschutzthematik soll dann bei einem positiven Beschluss der Politik zusammen mit der Konzepterstellung erfolgen.