Nachdem die 7-Tage-Inzidenz von Sonntag bis Dienstag an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 10 lag, treten ab Donnerstag, 22. Juli, im Landkreis Verden wieder Corona-Einschränkungen in Kraft. So dürfen sich laut Kreisverwaltung ab dann im privaten und öffentlichen Raum nur maximal zehn Personen aus zehn Haushalten treffen. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Die Gastronomie darf weiterhin innen wie außen geöffnet haben. Ein Negativtest sei nicht erforderlich, die Maskenpflicht bestehe nur bis zur Einnahme des Sitzplatzes.
Spürbare Einschränkungen gibt es für private Feiern zu Hause oder in gastronomischen Betrieben: ab dann nur noch mit zehn Personen zuzüglich vollständig Geimpfter und Genesener. Für private geschlossene Feiern in der Gastronomie gilt eine Obergrenze von maximal 100 Personen. Aber: "Diese Grenze zählt für alle anwesenden Personen, also auch für die Geimpften, Genesenen und Kinder. Alle Personen müssen einen negativen Testnachweis vorlegen können oder den Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind", betont die Kreisverwaltung. Die Testpflicht bestehe nicht bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Alle Gäste müssen Masken tragen, solange sie nicht am Tisch sitzen.
Einzelhandel: Regeln unverändert
Im Einzelhandel ändert sich durch die Überschreitung des Inzidenzwertes nichts. Nur auf Wochenmärkten besteht jetzt wieder eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Für organisierte Veranstaltungen in Innenräumen gilt neben der strikten Einhaltung des Abstandsgebots: Erlaubt sind maximal 500 Personen bei sitzendem Publikum und 100 Personen, wenn das Publikum zeitweise steht. Für Sitzveranstaltungen mit mehr als 500 Personen besteht Genehmigungspflicht. Es besteht Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Ein Negativtest ist nicht nachzuweisen. Veranstaltungen im Freien sind – unabhängig ob sitzend oder stehend – mit bis zu 500 Personen möglich. Bei mehr als 500 Personen besteht Genehmigungspflicht.
3986 (plus 3 zum Vortag) laborbestätigte Coronavirus-Fälle gibt es im Landkreis Verden. 3906 (plus 2 zum Vortag) Covid-19-Patienten sind inzwischen wieder genesen. 21 Personen im Landkreis sind aktuell infiziert. Der Wert der kumulativen Inzidenz der letzten 7 Tage liegt laut RKI bei 12,4.