entschieden: Sie lassen die Osterfeuer in diesem Jahr coronabedingt ausfallen. Für Ottersberg hat Ernst Peymann von der Ortsfeuerwehr dies jetzt mitgeteilt: „Zum Schutz der Bevölkerung sowie unserer Mitglieder und deren Erhaltung der Einsatzbereitschaft halten wir eine generelle Absage für den besten Weg.“ Darunter fallen auch alle geplanten Termine der Strauchgutannahme am 6., 13., 20. und 27. März sowie am 3. April. Zudem weist er darauf hin, dass ein illegales Entsorgen von Strauchgut auf dem Osterfeuerplatz zur Anzeige gebracht wird.
Auch die Samtgemeinde Thedinghausen betont im Zusammenhang mit ihrer Osterfeuer-Absage, dass deshalb keine Grün- und Gartenabfälle zum Zwecke des Verbrennens gesammelt oder angehäuft werden sollen. „Das Verbrennen von Grün- und Gartenabfällen ist, aufgrund der Pflanzenabfallverordnung, in Niedersachsen grundsätzlich verboten“, informiert die Samtgemeinde. Die Grün- und Gartenabfälle können beim Abfallhof in Beppen abgegeben werden.
Auch in den anderen Gemeinden und Städten im Kreis Verden dürften Osterfeuer ausfallen – zumindest geht Landrat Peter Bohlmann davon aus, der in der Sache noch kein Verbot ausgesprochen hat. „Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehen, wie sich die Corona-Lage Anfang April darstellen wird. Aber klar ist, dass weder in der Öffentlichkeit noch auf privaten Flächen Osterfeuer werden stattfinden können, wenn dann für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum weiterhin enge Beschränkungen nach der Corona-Verordnung gelten.“ Der Landrat geht daher davon aus, dass wie bereits im Jahr 2020 Brauchtumsfeuer zu Ostern voraussichtlich nicht möglich sein werden – auch im privaten Bereich nicht. Daher empfehlen „der Landkreis Verden und seine kreisangehörigen Städte und Kommunen, auch 2021 keine Osterfeuer zu veranstalten und diese frühzeitig abzusagen“.
Keine Häckselaktionen
Veranstalter sowie Privatleute sollten im Vorfeld der Osterfeuer daher keinen Baum- und Strauchschnitt sammeln, lautet die dringliche Empfehlung der Bürgermeisterin und Bürgermeister gemeinsam mit dem Landrat. Denn sollte das gesammelte Material im Rahmen der Osterfeuer nicht abgebrannt werden dürfen, müssten die Veranstalter das aufgehäufte Brennmaterial in eigener Verantwortung entsorgen. „Vom Landkreis und den Gemeinden organisierte Häckselaktionen als Bürgerservice und Hilfe für die Veranstalter zur Entsorgung ihrer nicht verbrannten Brennhaufen wird es in diesem Jahr nicht geben, da in diesem Jahr das Veranstaltungsrisiko rechtzeitig bekannt ist“, betont Landrat Bohlmann.
Strauch- und Baumschnitt sollte nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück verwertet werden, rät die Kreisverwaltung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter auf den Abfallhöfen kostenpflichtig abzugeben. Größere Mengen sollten auf dem Abfallhof in Beppen angeliefert werden.
Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer. Bei ihnen sei das ansonsten verbotene Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Rahmen des Brauchtums und nach vorheriger Genehmigung durch die Städte und Gemeinden erlaubt. Dazu gehöre auch das gesellige Beisammensein mit Nachbarn, Freunden und Dorfgemeinschaft. Aber: „Es ist wahrscheinlich, dass ein Zusammentreffen größerer Menschengruppen auch zum Osterwochenende mit Blick auf das Infektionsgeschehen voraussichtlich nicht erlaubt sein wird“, glaubt Bohlmann. So könne es im März vor Ostern auch noch zu einer entsprechenden Verfügung kommen.