Wollte er seinen über 20 Jahre alten, schon reichlich demolierten Kleinwagen klammheimlich auf einem Autobahnparkplatz entsorgen? Nach Auffassung des Amtsgerichts Achim hatte ein junger Mann aus Ottersberg genau dies vor, war von seinem Plan aber vorsichtshalber abgerückt, nachdem er zufällig ins Visier zweier Polizisten geraten war. Eine Geldstrafe wurde ihm dennoch aufgebrummt: 900 Euro wegen, wie es nach dem Strafgesetzbuch so schön heißt, "versuchten unerlaubten Umgangs mit Abfällen". Den angestrebten Freispruch gab es auch in zweiter Instanz nicht, aber die Sache ging etwas günstiger aus.
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