Gefängnisstrafe ohne Bewährung Rigolf Hennig wegen Volksverhetzung verurteilt

Der in Verden stadtbekannte Rechtsextremist Rigolf Hennig ist wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem versuchten Fall vom Verdener Amtsgericht zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
13.04.2017, 15:48 Uhr
Lesedauer: 1 Min
Zur Merkliste
Von Angelika Siepmann

Der in Verden stadtbekannte Rechtsextremist Rigolf Hennig ist wegen Volksverhetzung in acht Fällen und einem versuchten Fall vom Verdener Amtsgericht zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Er habe nicht nur für die Verbreitung der „Stimme des Reichs“ (2014/2015) gesorgt, sondern Inhalte „maßgeblich mitbestimmt“, befand das Gericht. Außerdem zeige er keinerlei Einsicht und Reue.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung verlangt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Es waren am Donnerstag nur wenige Zuschauer im Saal, die sich aber lauthals gegen das Urteil aussprachen. Der Verurteilte selbst verließ den Saal sofort nach dem Urteilsspruch, ohne sich die Begründung anzuhören. (asi)

Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+! Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Einwilligung und Werberichtlinie

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten dazu genutzt werden, regelmäßig per E-Mail redaktionelle Inhalte des WESER-KURIER seitens der Chefredaktion zu erhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per E-Mail an widerruf@weser-kurier.de.
Weitere Informationen nach Art. 13 finden Sie unter https://www.weser-kurier.de/datenschutz

Schließen

Das Beste mit WK+