600 Euro müssen Halter von sogenannten Listenhunden in der Stadt Achim derzeit pro Jahr an Hundesteuer zahlen. Im Gegensatz dazu zahlen Halter, deren Vierbeiner nicht als Kampfhunde gelten, nur 48 Euro jährlich. Für die beiden Achimerinnen Kerstin Rode und Jacqueline Knittel ist das eine absolute Ungerechtigkeit. Die Beide besitzen einen American Staffordshire-Terrier beziehungsweise einen Pitbull-Mix. Beide Rassen werden in Achim als gefährliche Hunde gelistet und kosten ihre Frauchen daher einiges an Steuern. Völlig zu Unrecht, wie die beiden Frauen finden, und deshalb haben sie sich auch an die Stadt und die Politik gewandt. Denn aus ihrer Sicht könne man die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein an der Rasse festmachen.
"Ich möchte die Gelegenheit nutzen, im Namen aller Hundehalter den Gedanken anzustoßen, die pauschalisierte Kategorisierung von Hunderassen zu überdenken – auch im Sinne der Gleichberechtigung, welche ebenfalls für Tiere gelten sollte", schreibt Kerstin Rode in ihrem Brief. Und mit diesem Vorschlag stoßen die Frauen bei der Politik durchaus auf offene Ohren. CDU und SPD sind sich einig, dass die Hundesteuersatzung der Stadt in diesem Punkt dringend einer Überarbeitung bedarf – zumal die Rasselisten in den meisten Bundesländern – auch in Niedersachsen – auf Grundlage fachlicher Beratung und den Erfahrungen mit den Listen mittlerweile wieder abgeschafft wurden. "Es ist vielmehr so, dass es nur nach einer Einzelfallbetrachtung die Einordnung eines Hundes als gefährlich gibt", berichtet Isabel Gottschewsky, Fraktionsvorsitzende der CDU. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn es mehrfach zu Beißvorfällen gekommen sei. Eine pauschale Diskriminierung von bestimmten Hunderassen sei aus ihrer Sicht hingegen schlichtweg nicht mehr zeitgemäß.
Auffälligkeit statt Rassezugehörigkeit
Ähnlich sieht das auch Petra Geisler, Fraktionsvorsitzende der SPD. Sie stellt das bisherige Vorgehen, die Gefährlichkeit eines Hundes allein aufgrund seiner Rasse anzunehmen und diese Hunde dann höher zu besteuern, in Frage und hat daher für ihre Partei eine entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung beantragt. Demnach solle für gefährliche Hunde weiterhin die höhere Steuer von 600 Euro gelten. Allerdings gelten nach ihrem Wunsch nur Hunde als gefährlich, "die auffällig geworden sind und für die dann eine Gefährlichkeitsfeststellung durch die zuständige Veterinärbehörde, hier der Landkreis Verden, ermittelt wurde."
Mit diesem Vorschlag wird sich nun auch die Politik bei der kommenden Sitzung des Ausschusses für Organisation, Finanzen und Personal am Dienstag, 21. März, ab 17 Uhr im Ratssaal befassen. Nach Angaben der Achimer Verwaltung befinden sich mit Stand Januar 2022 18 als gefährlich definierte Hunde im Stadtgebiet. 15 der angemeldeten Hunde gelten gemäß der Rasse als gefährlich und drei Hunde aufgrund der Feststellung durch den Landkreis Verden. Daraus ergeben sich derzeit Hundesteuereinnahmen von jährlich 10.800 Euro. "Bei einer Neu-Regelung der Festlegung gefährlicher Hunde würden bei Veranlagung der 15 nach Rasse eingestuften Hunde in der regulären Steuerhöhe für einen Hund 8280 Euro weniger Hundesteuererträge jährlich eingenommen werden können", gibt die Verwaltung zu bedenken.