Das in Plastikfolie eingewickelte Tatwerkzeug lag auf dem Tisch, an dem im kleinen Landgerichtssaal die Vertreterin der Staatsanwaltschaft saß. Mit dem hölzernen Stiel des Spatens hatte einst der Mann hantiert, der nun neben seinem Verteidiger gegenübersaß und gerne die erstinstanzliche Entscheidung aus der Welt gehabt hätte. Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte das Amtsgericht im vergangenen August eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung. Diese war reichlich bemessen worden: 100 Tagessätze á 60 Euro.
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