Verden. Die Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte ist ein Thema, mit dem sich die Mitglieder des Finanzausschusses nicht oft beschäftigen. Jetzt mussten sie sich bereits zum zweiten Mal mit der Novelle der Satzung befassen. Denn den Beschluss hatte der Stadtrat zurückgestellt, nachdem Gastronom Sven Sottorf (CDU) Bedenken angemeldet hatte, die Wirte würden dadurch über Gebühr zur Kasse gebeten.
Klar ist, dass in Verden wie in den allermeister niedersächsischen Städten und Gemeinden einheitliche Steuersätze eingeführt werden. Nach Vorschlag der Verwaltung sollten die Wirte von ihrem Anteil am Spielumsatz 13 Prozent abführen. Der CDU ist das zu viel, Sprecher Jens Richter schlug vor, alternativ bis Ende 2018 einen Satz von zehn Prozent einzuführen. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist solle die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch Ingo Neumann (SPD) gab zu bedenken, dass der Gastronom die Steuer von seinem Anteil am Umsatz abzweigen müsse. Die Automatenaufsteller blieben davon unbehelligt. „Wir schmälern damit nur die Gewinnspanne der Gastronomen“, argumentierte Neumann für ein abgestuftes Modell. Ein Vorschlag, der auch in seiner Fraktion nicht auf ungeteilte Begeisterung stieß. „Mir kommen die Tränen“, kommentierte Jutta Sodys ironisch. Kein Wirt werde gezwungen, Automaten aufzuhängen, die ein Suchtpotenzial hätten. Sie sei mit der Verwaltungsvorlage und 13 Prozent einverstanden. Frank Medenwald (CDU) beschwor das Gaststättensterben, das mit dem hohen Steuersatz befördert werde. Am Ende empfahl eine Mehrheit den reduzierten Satz von zehn Prozent.
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