Den 30. April ruft der Naturschutzbund (Nabu) seit einigen Jahren als Tag des Wolfes aus. Kein Tier erhitzt die Gemüter derzeit so wie er. Jüngst hat es wieder zwei Nutztierrisse in der Gemeinde Kirchlinteln gegeben – ein Bullenkalb und eine Ziege sind vermutlich dem Isegrim zum Opfer gefallen. Während die Rückkehr des Wolfes den Weidetierhaltern schlaflose Nächte bereitet, werben der Nabu und der Verein zur Förderung von Wissenschaft um Pferd und Wolf für eine friedliche Koexistenz von Menschen mit ihren Nutztieren und Wölfen.
Kuddelmuddel gibt es seit rund einem Vierteljahr bei den Zuständigkeiten – statt den Wolfsberatern nehmen inzwischen die Bezirksförster die Nutztierrisse auf. Die Verlagerung der Kompetenzen hat sich allerdings noch nicht überall rumgesprochen und die Weidetierhalter fühlen sich "ziemlich alleingelassen". Die Verdener FDP hat sich kürzlich in einem Antrag sogar dafür ausgesprochen, den in der Ortschaft Borstel gesichteten Wolf zu entnehmen.
Komplizierte Antragstellung
Nachdem er vom Aufschrei der Kühe wach geworden ist, hat ein Nutztierhalter aus der Gemeinde Kirchlinteln vor einigen Tagen versucht, den Wolf mit seinem Trecker zu vertreiben. Ein gerissenes Bullenkalb und eine gerissene Ziege sind die traurige Bilanz des nächtlichen Besuchs. Eigentlich wollte der Eigentümer der Tiere den entsprechenden Herdenschutzzaun längst beantragen, jedoch gibt es bei dem Verfahren seinen Schilderungen zufolge gleich mehrere Haken: "Es müssen erst drei Nutztierrisse in der Umgebung nachgewiesen sein", erzählt er. Zweiter Haken: Die Nutztierrisse könnten auch verjähren. Die Regelung mit den drei Rissen in der Umgebung gelte nur für Rinder und Pferde, erklärt Antje Oldenburg, Wolfs-Expertin aus dem Heidekreis.
Helmut Meyer aus Luttum, einer der insgesamt drei Wolfsberater für den Landkreis Verden, kritisiert hingegen nach wie vor die lange Bearbeitungszeit bei den Nutztierrissen von bis zu einem halben Jahr. Seit Februar nimmt er nur noch Wildtierrisse auf, wird aber noch öfter von Weidetierhaltern angerufen.
Zu Gelassenheit beim Thema Wolf mahnen hingegen Arne von Brill, Sprecher des Nabu-Kreisverbandes Verden, und seine Kollegin Antje Oldenburg. Ihr Anliegen ist es, die Nutztierhalter in der Region für den Herdenschutz zu sensibilisieren, sie quasi "wolfsfit" zu machen. In diesem Kontext werben sie auch für das eigene Herdenschutzprojekt des Naturschutzbundes. "Viele Weidetierhalter erfüllen nicht den Mindestschutz", beklagen sie und empfehlen als "wolfsabweisenden Grundschutz" eine Zaunhöhe von 1,20 Metern. Auch Rinderhaltern und Eigentümern von Ponys legen sie einen entsprechenden Herdenschutz ans Herz. "Wir bieten als besondere Aktion anlässlich des Tags des Wolfes Führungen durch eine Schäferei an, die bereits früh auf den Kangal als Herdenschutzhund gesetzt hat und mittlerweile auch selbst welche züchtet", erzählt die Naturschützerin.
Reaktivierung des runden Tisches
Außerdem monieren die Nabu-Mitglieder die Einstellung des sogenannten runden Tisches, an dem sich unter anderem Weidetierhalter mit Wolfsberatern und Naturschutzorganisationen ausgetauscht haben. Beide würden eine Reaktivierung des runden Tisches mehr als begrüßen.
Für die Entnahme des Tieres, das im Winter in Verden-Borstel gesichtet wurde, hatten sich die Liberalen im Verdener Stadtrat eingesetzt. "Da für den Wolf als stärkster Beutegreifer in unserer Region kein natürliches Bestandsmanagement besteht und die in Borstel angetroffenen Wölfe keinerlei Fluchtverhalten zeigten, ist von einem wiederholten Antreffen der Wölfe im gesamten Stadtgebiet auszugehen. Neben der Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer ist auch die traditionelle Weidetierhaltung in Borstel gefährdet", begründeten die Freien Demokraten damals ihren Ratsantrag. Der Borsteler Ortsrat hatte einen ähnlichen Antrag auf den Weg gebracht.
"Ein halbes Dutzend Wölfe sind inzwischen in Niedersachsen mit einer Ausnahmegenehmigung erschossen worden", erläutert Antje Oldenburg und ergänzt: "Bei keinem der Wölfe hat es sich im Endeffekt um das Tier gehandelt, für das ursprünglich die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde."
Minimale Entschädigung
Für eine friedliche Koexistenz von Menschen mit ihren Nutztieren und Wölfen setzt sich auch der Verein zur Förderung von Wissenschaft um Pferd und Wolf unter dem Vorsitz von Enno Hempel aus Verden ein. "Dies kann gelingen, erfordert jedoch Toleranz, Respekt und eine gemeinsame Sprache zur Findung von Lösungen, die niemandem schaden. Miteinander zu kommunizieren schafft Vertrauen und Klarheit, um wertschätzende Beziehungen und langfristige Kooperationen zu ermöglichen", teilt der Verein mit.
Dem betroffenen Nutztierhalter nutzen diese weisen Worte jedoch nicht viel. Hoffnung auf eine allzu große Entschädigung für die gerissenen Tiere macht sich der Kirchlintler jedenfalls nicht: "Für ein Kalb gibt es längst nicht soviel Geld wie für einen ausgewachsenen Bullen und ob ich für die Ziege überhaupt etwas bekomme, ist fraglich."
"Für Ziegen gelten nach der Richtlinie Wolf die gleichen Bedingungen wie für Schafe, Zuwendungen für Herdenschutzmaßnahmen können von Haupt-, Nebenerwerbs- und Hobbytierhaltern jederzeit beantragt werden, die Materialkosten werden zu hundert Prozent übernommen und der Mindestschutz ist eine Voraussetzung für die Zahlung von Entschädigungen im Fall von Wolfsrissen", erläutert Antje Oldenburg vom Nabu Heidekreis.
Sie weist noch einmal auf den "wölfischen Speiseplan" hin, auf dem überwiegend Rehe (52,7 Prozent), gefolgt von Wildschweinen (17,6 Prozent) und Rothirschen (15,1 Prozent) stehen.
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